Moin,
der Betreute ist vor 12 Monaten verstorben.
Berufsbetreuer war eingesetzt.
Testamentarischer Erbe war der Neffe. Dieser hat sich die testamentarischen Eröffnungsunterlagen persönlich aushändigen lassen, ist damit zur Bank gegangen und hat damit sämtliche Konten der Verstorbenen aufgelöst. Einige Tage später hat er beim AG in seinem Wohnort die Erbschaft ausgeschlagen.
Nachlassmasse von 3000 Euro war laut Schlussrechnungslegung vorhanden.
Aufgrund der Ausschlagung und weil die Betreuerin Vergütung aus dem Nachlaß beantragt hat, wurde ein Nachlaßpfleger eingesetzt. Ich habe zwischenzeitlich die Vergütung gegenüber den unbekannten Erben vertreten durch den nachlaßpfleger festgestzt. Dieser teilte nun mit, dass der testamentarische Erbe die Konten selbst aufgelöst hat und er die Vergütung nicht zahlen kann.
Das Nachlassgericht hob die Nachlaßpflegschaft auf und stellte fest, dass durch die Kontoauflösung des testamentarischen Erben, das Erbe als angenommen gilt.
Frage 1: Was mache ich mit meinem Festsetzungsbeschluss? Klarstellungsbeschluss, dass es sich bei den unbekannten Erben um den testamentarischen Erben Herrn... handelt?
Frage 2: Wie funktioniert das rechnerisch genau mit dem Erbenfreibetrag?
Schönen Dienstag
DönI