Umfang Gesundheitssorge

  • Hallo,

    habe einen Erg.-Pfl., der für den AGK Gesundheitssorge bestellt wurde.

    Die Entbindung von der Schweigepflicht ist hier doch nicht mit umfasst, oder?

    Viele Grüße

  • Fall a)
    Der Arzt ist gegenüber dem EPfleger/dem Verhinderungsbetreuer zur Auskunft verpflichtet.
    Wie will der der EPfleger/der Verhinderungsbetreuer beurteilen, ob und welche medizinischen Maßnahmen anzuordnen sind, wenn ihm der Arzt verschweigt, welches Krankheitsbild vorhanden ist?


    Fall b)
    Falls der EPfleger/der Verhinderungsbetreuer den Arzt gegenüber Dritten von der Schweigepflicht entbinden soll, reicht m. E. der Wirkungskreis "Gesundheitsfürsorge" nicht aus, es sei denn, der Dritte ist ein anderer mit dem Patienten befasster Arzt.

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