Hallo zusammen,
ich komme in dieser Sache einfach nicht weiter.
Die Schuldner haben gegen den Teilungsplan sofortige Beschwerde eingelegt. In der Entscheidung des Beschwerdegerichts wurde beschlossen, dass die Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen haben.
Ein Gläubigervertreter, welcher jedoch nicht von der Verteilung profitiert, beantragt nunmehr die Kostenfestsetzung für das Beschwerdeverfahren gegen die Schuldner.
Grundsätzlich möglich, aber
1. Hat der Gläubigervertreter einen Anspruch?
2. Im Rubrum sind lediglich die Beschwerdeführer und keine Gegner aufgenommen.
Vielen Dank für eure Einschätzungen.