Abgabe des Verfahrens ?

  • Habe hier eine Akte vorgelegt bekommen, in welcher in 3/2010 eine Genehmigung zur Erbausschlagung beim AG x beantragt wurde. Kind hat dort gewohnt. Zwischenzeitlich sind Mutter und Kind verzogen. Das AG x gibt nun das Verfahren im August 2011 nach hier ab, ohne eine Entscheidung getroffen zu haben. Ist das so zulässig / sinnvoll ? Und kann ich die Übernahme ablehnen ? Nach § 4 FamFG hätten wir doch zustimmen müssen, oder ??

    Hat jemand eine Idee :gruebel:

  • Das könnte ich verschmerzen.

    Hab gestern erst eine Übernahme abgelehnt , weil vorher nicht wegen Übernahmebereitschaft bei mir "angeklopft" wurde.

  • Hab gestern erst eine Übernahme abgelehnt , weil vorher nicht wegen Übernahmebereitschaft bei mir "angeklopft" wurde.

    Und das war die einzige Beanstandung? Jetzt geht die Akte zurück, dann wird angeklopft und dann übernimmst du doch oder wie?
    Also dieser Arbeitsaufwand erschließt sich mir noch nicht wirklich :D

  • nö die einzige Beanstandung wars nicht, abe die entscheidende.:D
    Manchmal muss man nach der Devise handeln : wehret den anfängen.

    Schleißlich muss ich von diesem Gericht mit weiteren Abgaben rechnen, da wir mehrere große Kinderheime im Bezirk haben und offenbar wegen der jetzt vorhandenen monatl. Besuchspflicht eine Abgabewelle aus anderen Bundesländern zu verzeichnen ist.

  • Abgabe nur, wenn
    a) Übernahmebereitschaft
    b) wichtiger Grund

    vorhanden sind, ansonsten § 2 FamFG.
    Die Unsitte des Abgebens wegen des kleinsten Pupses habe ich schon mehrfach angeprangert. Ich unterstütze nicht die Faulheit anderer, die mit meiner Gutmütigkeit rechnen.

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