Genehmigungspflicht gem. § 1822 Ziff. 3 BGB

  • Ich habe folgendes Problem und würde mich über Anregungen freuen::)

    Erblasser war Gesellschafter einer GbR. Gegenstand des Unternehmens gem. Gesellschaftervertrag ist die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes.
    Nachlasspleger hat Inso-Antrag gestellt. Gutachter im Antragsverfahren stellt jährliche Einnahmen aus Vermietung der Immobilie in fünfstelliger Höhe fest. Allerdings liegt der Wert der Immobilie erheblich unter dem Wert der Verbindlichkeiten, so dass sich ein negatives Auseinandersetzungsguthaben ergibt. Daher Ablehnung der Inso-Eröffnung.
    Nachlasspfleger will/soll jetzt Geschäftsanteil auf die anderen Gesellschafter übertragen und zwar ohne Gegenleistung.

    Fragen:
    1. Genehmigungspflichtig da Erwerbsgeschäft?:gruebel:

    2. Wenn ja: Genehmigungsfähig im Hinblick auf § 1804 BGB?:eek:

  • Die Genehmigungspflicht ergibt sich bereits aus § 1812 BGB.

    Das Verbot der unentgeltlichen Verfügung i.S. des § 1804 BGB ist nicht einschlägig, weil der Nachlass zwar des Gesellschaftsanteils verlustig geht, dafür aber von den über dem Wert des Anteils liegenden Verbindlichkeiten befreit wird. Ich gehe davon aus, dass der Vertrag eine entsprechende befreiende Schuldübernahme seitens der Erwerber enthält (die im übrigen der Zustimmung der Gläubiger bedarf).

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