Vormundschaft trotz Vollmacht für nach Deutschland gezogenen Ausländer

  • Ich brauche mal Bitte Mithilfe zum Mitdenken!

    Ein 15jähriger kommt aus dem Ausland nach Deutschland um bei seinem Bruder und dessen Familie zu wohnen und um hier Deutsch zu lernen und um dann eine Ausbildung hier zu machen.

    Der Kidesvater ist verstorben, die Kindesmutter ist einverstanden.
    Sie hat der Ausreise ihres minderjährigen Sohnes mit dessen Bruder schriftlich zugestimmt (Unterschrift wurde notariell beglaubigt, Übersetzung habe ich).

    Der hier lebende Bruder hat die Vormundschaft für seinen minderjährigen Bruder beantragt. Das Jugendamt hat sich die Verhältnisse angeguckt und sagt, in der Familie des Bruders ist alles ok, aus sich des Jugendamtes bestehen keine Bedenken wegen der Vormundschaft.

    Nun bekomme ich nachgereicht eine notarielle Vollmacht die übersetzt ist.
    Die Kindesmutter bevollmächtigt ihren älteren Sohn in ihrem Namen alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die mit der Vertretung ihres minderjährigen Sohnes verbunden sind. Insbesondere sie in allen angelegenheiten ihres minderjährigen Sohnes vor Staatsorganen, Behörden und Einrichtungen, Unternhemn, Banken zu vertreten und sämtliche Erklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen, sowie den minderjährigen Sohn in ihrem Namen vor Gerichten, Organen der Staatsverwaltung und der örtlichen Selbstverwaltung in der BDR als Partei zu vertreten.

    Mir stellt sich jetzt die Frage, Vormundschaft oder keine Vormundschaft weil eine Vollmacht vorliegt?

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