Hallo liebes Forum,
ich habe folgenden Fall:
IM Erbbaugrundbuch sind A zu 28/100 und B zu 72/100 als Eigentümer eingetragen.
Im Grundstücksgrundbuch sind A und B zu je 1/2 eingetragen.
Nun wird beantragt, dass das Erbbaurecht aufgehoben werden soll.
Soweit alles ok. Aber nun frage ich mich, ob ich für diesen Vorgang eine UB des Finanzamtes brauche???
Viele Grüße
melanie