Bräuchte mal Hilfe bei folgendem Problem:
Hab hier Erzwingungshaft gegen einen Heranwachsenden ohne festen Wohnsitz zu vollstrecken (Bußgeldbescheid d. Verwaltungsbehörde).
Ursprünglich wohnte er in A bei seinen Eltern. Mein Gericht ist B. E-Haftbeschluss ist von B.
Während des Verfahrens gab es immer wieder Probleme mit den Zustellungen. Schließlich wurde der Junge Mann von Amts wegen abgemeldet, da er tatsächlich nicht mehr bei seinen Eltern wohnhaft ist. Hab die Verwaltungsbehörde um Ermittlung der Anschrift gebeten. Ergebnis: Adresse A wird als Zustelladresse angegeben, aber extra betont, dass er dort nicht wohnt, sondern nur gelegentlich die Post von seinen Eltern abholt .
Welches AG ist denn jetzt für die Vollstreckung der E-Haft zuständig?
Und in welche JVA ist er zu laden?
Hoffe, hier kann mir jemand helfen...