Ich habe hier einen Verurteilten, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde.
Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Verurteilte ist während der Bewährungszeit erneut straffällig geworden. Wegen dieser Sache sitzt er in U-Haft.
Die Ausnahme aus dem Jugendvollzug wurde angeordnet per Beschluss.
Muss ich jetzt ein Aufnahmeersuchen an die zuständige JVA senden oder kann ich einfach die Sache an die Sta abgeben und dort wird sich um alles gekümmert?
Ich würde mich über eine Antwort freuen. Danke