Hallo,
ich habe im Ermittlungsverfahren einen Eigentumsübertragungsanspruch an einem Grundstück, sowie die dazugehörige Auflassungsvormerkung gepfändet.
Nun soll ein Sequester bestellt werden. Leider habe ich nicht die leiseste Ahnung wer dazu zuständig ist. Verbleibt es bei der Regelung des § 848 Abs. 1 ZPO?