Umgangspflegschaft - verschiedene Angelegenheit?

  • Hallo,

    die Rechtsanwältin beantragt die Kostenerstattung für das Verfahren über die BESTELLUNG der Umgangspflegerin. Kosten für das Umgangsverfahren wurden ihr bereits erstattet. Sie ist der Meinung die Bestellung stellt eine von dem Umgangsverfahren verschiedene Angelegenheit dar.

    ???

  • Die Anwältin hat recht, erhält dennoch nicht mehr Vergütung:

    Das Verfahren über die Einrichtung einer Umgangspflegschaft endet mit einer Endentscheidung, die auch die Person des Umgangspflegers bestimmt.

    In einem weiteren Verfahren wird die Umgangspflegschaft geführt, angefangen mit der Verpflichtung des Umgangspflegers. Da ist aber keinerlei anwaltliche Vertretung erforderlich, da ist keine VKH und erst recht keine Beiordnung vorgesehen.

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