Hallo zusammen,
hab hier einen Antrag zu einer Hofübergabe aus dem Jahr 1986 liegen, in dem die nachträgliche Eigentumsumschreibung bzgl. "versehentlich in der Urkunde nicht erwähnter Grundstücke" beantragt wird.
Im Übergabevertrag steht (wie immer) drin: "Sollten den Übergebern noch weitere land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke gehören, so sind diese ebenfalls übergeben und aufgelassen."
Wir stehen hier eigentlich auf dem Standpunkt, dass es diesbezüglich an der Bestimmtheit fehlt und zur Eigentumsumschreibung eine neue Auflassung notwendig ist.
Da das ja immer wieder mal vorkommt würde mich jetzt mal interressieren, wie andere Grundbuchämter entscheiden?
Wie verfahrt ihr denn bei solchen Anträgen?