• Hallo, ist bei den Gerichten der Rpfl. für die Mistra-Mitteilungen zuständig oder die SE?
    Bearbeite eigentlich die Strafsachen nicht, aber da wir zur Zeit
    einen komplett Ausfall der Strafabteilung haben, müssen wir anderen uns so durchkämpfen.

    Gibt es in OWi eigentlich auch Mitteilungen zu machen oder gilt die Mistra nur für Straf?

    LG

  • Ich mache Jugendstrafsachen beim AG und weder ich noch meine GSt. haben jemals MiStra-Mitteilungen gemacht.
    Wir leiten das weiter an die StA zwecks Fertigung der Mitteilungen. Ich kreuze auf meinem Formular nur an, welche MiStra-Mitteilungen gemacht werden müssen.
    Die MiStra ist aber recht übersichtlich.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Die MiStra gilt nur für Strafsachen und nicht für OWis. In Jugendstrafsachen ist dafür das Gericht zuständig, außer Nr. 11 MiStra (dort ausdrücklich StA). Als Nebengeschäfte der Strafvollstreckung werden sie vom Rpfl. angeordnet (außer bei Richtervorbehalt). Bei Einstellungen machen es die SE (da keine Strafvollstreckung).

  • Vielen Dank für die guten Antworten. Also generell bei Erwachsenen macht das die StA und bei Jug. wird das vom Rpfl. verfügt, außer bei Einstellungen. Richtig? Ich meine mal gesehen zu haben, d. bei uns der Rpfl. auch verfügt d. Urteilsabschr. zur StA zwecks Mistra-Mitt. gehen. Also ordnet die SE aber grundsätzlich soetwas nicht an (außer Einstellungen) wie ich es verstanden habe.

    Martin: Ich bin die SE, du meinst bestimmt der Rpfl. verfügt.

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