Zwischenprüfung nicht bestanden - Recht auf Wiederholung des Grundstudiums?

  • Hallo. Ich habe die Zwischenprüfung leider nicht bestanden (deutlich).
    Meine Frage ist ob ich eigentlich ein Recht darauf habe das Grundstudium zu wiederholen. Oder kann das OLG auch sagen "Nein, das war es"?

    Weil die Noten sind nämlich wirklich sehr schlecht, weil ich das alles zu locker genommen hatte.
    Beim zweiten Versuch will ich aber alles geben, ich habe jetzt nur Angst, dass die "Nein" sagen.

  • Da Du ja Rechtspflege studierst, sollte Dir eigentlich klar sein, wo Du die Antwort auf Deine Frage findest - in der entsprechenden Norm.
    In Deinem Fall (Ausbildung Niedersachsen) ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rechtspfleger/innen (APVORpfl) Stand 2008 Niedersachsen maßgeblich, zu finden auf der Internetseite Deiner FH, HIER. Das dürfte auch Deine Frage beantworten, ob das je nach Fachhochschule unterschiedlich ist - ja, und möglicherweise sogar unterschiedlich je nach ausbildendem Bundesland.

    § 5 Abs. 3 enthält die für Dich einschlägigen Regelungen.

    Ich rate Dir, dringend das Gespräch sowohl mit der FH, dem Prüfungsamt als auch mit dem OLG als Einstellungsbehörde zu führen. Die haben eigentlich kein Interesse daran, ein Jahr der teuren Ausbildung in Dich für die Katz investiert zu haben. Aber sie werden auch keine Lust haben, Dich ein weiteres Jahr durchzufüttern, wenn sie erhebliche Zweifel an Deiner Eignung, Leistung und Befähigung haben. Viel Erfolg!

    Curiosity is not a sin.

    Einmal editiert, zuletzt von 15.Meridian (22. September 2011 um 15:07) aus folgendem Grund: Die neue Software kommt auf eigenwillige Formatierungsideen...

  • Danke. Die Prüfungsordnung habe ich natürlich schon gelesen. Ich habe hier nur nachgefragt, weil da "kann" steht.

    Zitat

    (3) 1 Wer die Zwischenprüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. 2 Hierzu
    kann das Prüfungsamt das Grundstudium um ein Jahr verlängern.

    und ich mich frage, von welcher Seite dies "Kann" ausgeht.

    Gespräch mit dem OLG ist natürlich klar.

  • Wird das denn überall anders gemacht, weil du fragst?

    Ja, weil das Studium in den einzelnen Bundesländern anders läuft.

    In NRW z.B. hast du keine Zwischenprüfung. Dafür kann man aber nach dem ersten Jahr das sog. Blockversagen erleben, wenn deine Noten aus den Klausuren nebst Referat und mündlicher Prüfung am Ende einen zu schlechten Schnitt ergeben.

    Dann kannst du eben auch fliegen...

    Das "kann" oder "kann nicht" entscheidet soweit ich weiß dein OLG. Mit denen wirst du ein intensives Gespräch führen müssen, woran es lag und wie du gedenkst das abzustellen. Und entweder das OLG zeigt Einsicht und setzt Hoffnung in dich oder es betrachtet sich lediglich als Fehlinvestition und das war es dann für dich.

  • in Hessen gibt es keine offizielle Zwischenprüfung..
    daher wird hier viel von der Note zum Abschluss des Grundstudiums abhängig gemacht...

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • Was ist nun daraus geworden Petra22 ???

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • in Hessen gibt es keine offizielle Zwischenprüfung..
    daher wird hier viel von der Note zum Abschluss des Grundstudiums abhängig gemacht...



    In Hessen muss man aber das Hauptstudium 1 auch wiederholen, wenn man am Ende von Rotenburg einen Gesamtschnitt unter 5 Pkt. hat.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • in Hessen gibt es keine offizielle Zwischenprüfung..
    daher wird hier viel von der Note zum Abschluss des Grundstudiums abhängig gemacht...

    In Hessen muss man aber das Hauptstudium 1 auch wiederholen, wenn man am Ende von Rotenburg einen Gesamtschnitt unter 5 Pkt. hat.

    das mein ich ja.. wir haben keine spezielle Prüfung.. aber mindestens 5 Punkte brauchen wir....

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

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