Zeitpunkt Vollstreckungsabgabe an StA nach § 85 Abs.6 StPO

  • Ich habe hier einen "Jugendlichen" der dieses Jahr 30 Jahre alt wird.
    Derzeit wird eine Strafe nach Erwachsenenrecht von der StA K vollstreckt; 2/3- Termin ist Ende 2012, der VU ist kein Erstverbüßer. Im Anschluss käme meine Strafe zur Vollstreckung.
    Ich habe nun mit Unterschrift durch den Richter die Abgabe an die StA K nach § 85 Abs. 6 JGG verfügt und kriege die Akte wieder zurück mit der Anmerkung, dass die StA nicht zuständig sei, weil die Jugendstrafe derzeit nicht vollstreckt wird.
    Ich halte das für Unsinn, denn erstens stteht die Vollstreckung ja an und zweitens irgendwann müssen sie es übernehmen.
    Ich könnte natürlich jetzt die Akte auf Wvl. 1.12.2012 legen und dann abgeben, wenn unsere Strafe begonnen hat, aber irgendwie sehe ich das als Aktenschieberei an.
    Gibt es einschlägige Entscheidungen?

    Einmal editiert, zuletzt von Nellyfee (22. September 2011 um 16:40)

  • Naja die StA beruft sich aber gherade darauf, dass die Abgabe nicht bindend ist, weil sich der "Jugendliche" noch nicht für diese Sache in Vollzug befindet.
    Der zuständige OStA verweist insoweit auf Eisenberg JGG 14. Auflage Randnummer 17. 2 zu § 85 JGG, dass gesetzliche Voraussetzung der Vollzug der Jugendstrafe ist und es hieran derzeit fehle (weil ja die Strafe nach Erwachsenenrecht vollzogen wird).
    Scheint bundesweit die einzige StAS zu sein, die so eine Haltung hat!

  • Seh ich genauso und wenn die jetzt das Verfahren nicht übernehmen, stell ich als nächstes den Antrag nach § 89 I JGG.
    Nur mich ärgert halt dieser Formalismus, wenn ich die Akte auf Wvl. bis zum 2/3- termin dr Erwachsenenstrafe lege, müssen sie es sowieso übernehmen.
    Frag mich echt, was das soll- außer Machtdemo-.

  • Welche Macht ? Ein Staatsanwalt ist doch nur ein weisungsgebundener Beamter. Höchstens den Rpfl. an der StA oder der Polizei kann er Anweisungen geben. Wenn der LOStA was sagt, dann müssen sie kuschen. Oder wie mir mal ein Richter gesagt hat: "Die Staatsanwälte sitzen doch bloß rum im Termin und reden dumm daher, mehr können sie eh nicht...":teufel:

  • some things never gonna change ... ;)

    Das selbe Spielchen hatte ich auch schon ein paar mal durch. Zunächst habe ich versucht, es freundlich übers Telefon zu klären, eben mit dem Hinweis, dass es nur unnötige Aktenschieberei sei und "am Ende kriegt ihr die Akte sowieso" und so weiter.
    Hat nix genützt. Irgendwann habe ich aufgegeben und die Akte auf WV kurz vor Beginn der Vollstreckung "meiner" Strafe gelegt und pünktlichst am ersten Tag der Vollstreckung meiner Strafe lag die Akte wieder bei der StA.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • genau so mache ich es ab sofort auch, hab mir schon einen entsprechenden Vordruck erstellt :teufel: :wechlach:
    und ab jetzt kriegen sie ALLES auch wenn nur noch ein oder zwei Monate zu vollstrecken sind.

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