Aufgebot Grundpfandbrief bei Insolvenz

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen verworrenen Fall vorliegen:

    Für die GmbH als Grundstückseigentümerin ist eine Brief-Eigentümergrundschuld eingetragen.

    Jetzt soll das Grundstück verkauft werden, der Brief ist jedoch nicht auffindbar und soll daher aufgeboten werden.

    Den Antrag stellt der allein vertretungsbefugte GF der GmbH, legt aber weiter nichts vor.

    Das für mich größte Problem ist aber: Die GmbH ist insolvent. Und jetzt?

    Ist der GF überhaupt antragsberechtigt? Muss eine Löschungsbewilligung erteilt werden? Habe wirklich gar keine Ahnung...

  • Also ich muss den Sachverhalt noch berichtigen bzw. ergänzen:

    Im HR ist eingetragen, dass die Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst ist.
    Ist dann wieder der GF allein vertretungsbefugt? Müsste es nicht einen Liquidator oder so geben?

    Der Insolvenzvermerk im Grundbuch wurde bereits auf Ersuchen des Insolvenzgerichts gelöscht. In der Grundakte finde ich auch etwas zur Freigabe des Grundstücks aus dem Insolvenzbeschlag. Also hat der IV gar nichts mehr damit zu tun?

  • Also habe ich im Prinzip kein Problem? Der GF beantragt das Aufgebot ohne Vorlage weiterer Unterlagen (Löschungsbewilligung befindet sich in der Grundakte in der Kaufvertragsurkunde) und stellt glaubhaft dar, dass der Brief wahrscheinlich im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens vernichtet wurde.

    Ich kann jetzt einfach nach Vorschusszahlung das Aufgebot erlassen oder brauche ich wohl noch irgendetwas? Was ist z. B. mit Erklärungen der vorherigen GF über den Verbleib? (Die GF sitzen wohl in der JVA ein)

    Ist es doch alles so unproblematisch? Wäre ja toll... :cool:

  • Wenn die früheren Gf schon einsitzen, würde ich ihnen auch zutrauen, dass sie die Eigentümergrundschuld an irdendjemand angetreten haben. Besonders die Behauptung, dass der Brief "im Rahmen eines strafrchtlichen Ermittlungsverfahrens vernichtet wurde" kommt mir doch sehr merkwürdig vor.
    Es ist nur die Frage, ob sie es zugeben würden, oder überhaupt eine Erklärung abgeben, aber anfordern würde ich sie erstmal, genauso eine Erklärung des Insolvenzverwalters, dass ihm über den Verbkleib des Briefes nichts bekannt ist.

  • Ich hänge mich hier mal mit einem ähnlichen Fall dran.
    Eigentümer sind A und B in Erbengemeinschaft. Über das Vermögen des A ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, entsprechende Grundbucheintragung ist erfolgt.

    In Abt. III ist eine Grundschuld eingetragen. Der über dieses Recht erteilte Brief ist abhanden gekommen, sodass nun der InsV und B ein Aufgebotsverfahren beantragen. Dabei trägt der InsV vor, dass A ihm gegenüber versichert habe, dass er nicht im Besitz des Briefes sei. Im Antrag bieten der InsV und B die Versicherung der Angaben an Eides statt an.

    Reicht mir diese Erklärung des InsV? Oder ist die Eidesstattliche Versicherung nicht vielmehr eine höchstpersönliche Angelegenheit, die von dem Insolvenzschuldner anzubieten wäre?

  • Ich hänge mich hier mal mit einem ähnlichen Fall dran. Eigentümer sind A und B in Erbengemeinschaft. Über das Vermögen des A ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, entsprechende Grundbucheintragung ist erfolgt. In Abt. III ist eine Grundschuld eingetragen. Der über dieses Recht erteilte Brief ist abhanden gekommen, sodass nun der InsV und B ein Aufgebotsverfahren beantragen. Dabei trägt der InsV vor, dass A ihm gegenüber versichert habe, dass er nicht im Besitz des Briefes sei. Im Antrag bieten der InsV und B die Versicherung der Angaben an Eides statt an. Reicht mir diese Erklärung des InsV? Oder ist die Eidesstattliche Versicherung nicht vielmehr eine höchstpersönliche Angelegenheit, die von dem Insolvenzschuldner anzubieten wäre?

    Zwecks einer Antwort die Frage: Wer ist hier der Gläubiger???

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