nochmal verfall

  • hallo,

    ich steh mal wieder vor einem problem, was die vollstreckung angeht.

    im urteil ist neben einer bewährungssrtrafe verfall angeordnet worden. ich habe überhaupt keine ahnung, was ich machen muss. mir liegen nur die v-hefte vor; sonst habe ich keine unterlagen. meine kollegen können mir auch nicht helfen.
    was muss ich verfügen? muss ich mir die hauptakten besorgen, um zu gucken, ob das geld schon in der kasse ist? :confused:
    der hrp ist mir keine wirkliche hilfe...
    danke

  • Was genau steht denn nun im Urteil?
    Verfall - Verfall von Wertersatz?

    Wenn z.B. "der sichergestellte Betrag X" für verfallen erklärt wird, dann müsste sich der per ZA o.ä. in der Akte befinden.
    Das müsste dann über Jukos oder ein anderes Rechensystem verbucht werden.

    "Verfall v. Wertersatz" ist auch per KR anzufordern. Falls sichergestellte Gelder vorhanden sind, können sie angerechnet werden.
    Also, ein Blick in die Akte ist sicher nötig...............

  • Was genau steht denn nun im Urteil?
    Verfall - Verfall von Wertersatz?

    Wenn z.B. "der sichergestellte Betrag X" für verfallen erklärt wird, dann müsste sich der per ZA o.ä. in der Akte befinden.
    Das müsste dann über Jukos oder ein anderes Rechensystem verbucht werden.

    "Verfall v. Wertersatz" ist auch per KR anzufordern. Falls sichergestellte Gelder vorhanden sind, können sie angerechnet werden.
    Also, ein Blick in die Akte ist sicher nötig...............

    Die KR darf nicht zum Soll gestellt werden. Zahlungen müssen hier haushaltsmäßig umgebucht werden (macht bei uns die Verwaltung). Vollstreckung erfolgt ggf. mit Zwang (Kassenvolzieher / PfÜB / eV).

  • Bei der "praktischen Umsetzung" kommt es wohl auf das jeweilige Bundesland an....

    Bei Verfall wird bei uns quasi eine "Null-Rechnung" erstellt: Verfallbetrag X
    abzgl. Sicherstellungsbetrag X
    _____________________________
    Ergebnis: 00

    Das erfolgt aber über das Buchungssystem (in Hessen Jukos).

  • Verfall (von wertersatz?) wird genau wie eine Geldstrafe oder Kosten mit zu Soll gestellt. Du brauchst auf jeden Fall die (gesamte!!!!) Akte, um zu schauen, ob irgendwas sichergestellt/ gepfändet/eingezogen/bezahlt ist. Dies dann erstmal anrechnen/überweisen/ verwerten/ umbuchen. Sollte da nichts vorliegen, Rechnung veranlassen. Achtung, Verfall läuft (zumindest bei uns) als durchlaufendes Geld, muß also auf ein Extrakonto bei der Kasse später umgebucht werden!

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Verfall (von wertersatz?) wird genau wie eine Geldstrafe oder Kosten mit zu Soll gestellt. Du brauchst auf jeden Fall die (gesamte!!!!) Akte, um zu schauen, ob irgendwas sichergestellt/ gepfändet/eingezogen/bezahlt ist. Dies dann erstmal anrechnen/überweisen/ verwerten/ umbuchen. Sollte da nichts vorliegen, Rechnung veranlassen. Achtung, Verfall läuft (zumindest bei uns) als durchlaufendes Geld, muß also auf ein Extrakonto bei der Kasse später umgebucht werden!


    Ihr stellt Geldstrafen zum Soll?! :eek:

  • Naja, es wird halt ein GSV Konto angelegt, da kommt alles rein, was der VU zahlen muß (Geldstrafe/Kosten/Verfall). Wenn irgendwas unklar ist (Adresse/ Zahlungen/zu verwertende Sachen/Forderungen) wird zunächst erstmal Sollstellung veranlasst. Die Rechnung geht dann nach Anrechnung raus.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Muß nicht sein, meist sind es (zumindest bei uns) irgendwelche fiktiven errechneten Beträge, die die Verurteilten mit Ihren Straftaten ergaunert haben (und die natürlich längst weg sind) - wie wir das eintreiben sollen---- Sache des Vollstreckungsrechtspflegers:(

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