Vereinsauflösung

  • Hallo,
    ein Verein stellt hier den "Antrag auf Löschung des Vereins". Lt. Protokoll der MV wurde die Auflösung des Vereins zum 30.04.2012 beschlossen.
    Liege ich damit richtig, dass die Auflösung (und evtl.die Liquidatoren) erst am 30.04. ins Register eingetragen werden kann??? Teile ich dies dann dem Verein nur mit und bis dahin ist nichts weiter zu veranlassen?:gruebel:

  • ich würde dem verein zwischenzeitlich eine zwvfg schicken, in der du darauf hinweist, wie die liquidation zu erfolgen hat. anzumelden ist ja auch die auflösung, nicht die löschung. akte wird dann bis zum bedingungseintritt auf frist gelegt.

  • Streng genommen müsste man den Verein auf eine Rücknahme oder Zurückweisung der Anmeldung hinweisen, da zunächst die Auflösung nebst Liquidatoren anzumelden ist.
    Falls keine Liquidation erforderlich ist, wäre ebenfalls nachzubessern.
    Ja, die Auflösung darf erst nach dem 30.04.2012 eingetragen werden.

  • ... und vielleicht noch nachfragen, ob mit "zum 30.04.2012" gemeint ist: mit Ablauf des 30.04.2012 (24.00 Uhr) oder mit Ablauf des 29.04.2012 (24.00 Uhr).

  • Ich hänge mich hier mal ran...

    Der Verein hatte die Auflösung angemeldet. Da die Mitgliederversammlung dazu aber nicht ordnungsgemäß einberufen wurde, wurde darauf hingewiesen, diese erneut durchzuführen.
    Nun teilt der Verein mit, dass dies nicht möglich ist, da es keine Mitglieder mehr gibt.
    Muss die Anmeldung der Auflösung zurückgewiesen werden, wenn der Verein diese nicht freiwillig zurücknimmt bevor ich den Verein v. A. w. lösche?

  • Die Begründung, daß es keine Mitglieder mehr gebe, erscheint recht abenteuerlich. Da es ja gerade keine wirksame Auflösung gibt, sind die Mitglieder weiter Mitglieder. Da müßten ja inzwischen alle gestorben sein, damit die Begründung zuträfe.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Begründung, daß es keine Mitglieder mehr gebe, erscheint recht abenteuerlich. Da es ja gerade keine wirksame Auflösung gibt, sind die Mitglieder weiter Mitglieder. Da müßten ja inzwischen alle gestorben sein, damit die Begründung zuträfe.

    Man kann ja auch austreten

  • Stimmt. Dürfte aber ebenso unwahrscheinlich sein, daß alle ausgetreten sind. Vielleicht eine Kombination beider Möglichkeiten, vielleicht ganz was anderes. Wer weiß, u. U. erfahren wir ja noch mehr. Jetzt bin ich nämlich neugierig geworden.;)

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