brauche dringend Hilfe...
folgender Fall:
Frau und Mann sind je zu 1/2 Eigentümer eines Hauses, zu welchem die Frau nun die Teilungsversteierung beantragt hat. Um das Verfahren durchführen zu können, beantragt ihre Anwältin nun PHK. Die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse liegen auch vor jedoch hat das Verfahren wenig Aussicht auf Erfolg:
Der Verkehrswert liegt bei ca. (von der Antragsstellerin geschätzt (Gutachter ist beauftragt) bei 280.000,00 Euro). Jedoch laufen auf das Grundstück Grundschulden i.H.v. ca. 300.000,00 Euro.
Die negative Erfolgsaussicht wurde der Anwältin geschrieben und gebeten den PKH -Antrag zurückzunehmen.
nun schreibt die Anwältin, dass man von einer negativen Erfolgsaussicht nicht ausgehen könnte, da "wahrscheinlich" der Ex-Mann den anderen Teil des Hauses ersteigern möchte und er auch einen Teil der Grundschulden schon zurückbezahlt hat und folglich ein Anspruch gegen die Bank auf Umschreibung des Grundbuchs besteht.
Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, wie ich fortfahren soll.
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten:)