PKH-Antrag in der Teilungsversteigerung

  • brauche dringend Hilfe...
    folgender Fall:
    Frau und Mann sind je zu 1/2 Eigentümer eines Hauses, zu welchem die Frau nun die Teilungsversteierung beantragt hat. Um das Verfahren durchführen zu können, beantragt ihre Anwältin nun PHK. Die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse liegen auch vor jedoch hat das Verfahren wenig Aussicht auf Erfolg:
    Der Verkehrswert liegt bei ca. (von der Antragsstellerin geschätzt (Gutachter ist beauftragt) bei 280.000,00 Euro). Jedoch laufen auf das Grundstück Grundschulden i.H.v. ca. 300.000,00 Euro.
    Die negative Erfolgsaussicht wurde der Anwältin geschrieben und gebeten den PKH -Antrag zurückzunehmen.
    nun schreibt die Anwältin, dass man von einer negativen Erfolgsaussicht nicht ausgehen könnte, da "wahrscheinlich" der Ex-Mann den anderen Teil des Hauses ersteigern möchte und er auch einen Teil der Grundschulden schon zurückbezahlt hat und folglich ein Anspruch gegen die Bank auf Umschreibung des Grundbuchs besteht.

    Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, wie ich fortfahren soll.
    Ich danke euch im Voraus für eure Antworten:)

  • Wegen so einer Sache gabe es vor kurzem eine BGH Entscheidung, hiernach ist dann auch PKH zu bewilligen. zu beachten ist jedoch inwieweit hier eine Beiordnung notwendig ist und das für jeden Verfahrensschritt gesonder PKH zu beantragen und dann gegebenenfalls zu bewilligen ist. Eine pauschale Bewilligung scheidet aus.

  • Eine beabsichtigte Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG ist mutwillig i.S.v. § 114 ZPO, wenn sie aller Voraussicht nach fehlschlägt, weil sich kein Bieter finden wird, der ein nach §§ 182, 44 ZVG zulässiges Gebot abgibt, so dass das Verfahren wegen Ergebnislosigkeit aufgehoben werden muss (§ 77 Abs. 2 Satz 1 ZVG).
    BGH, Beschluss vom 15. März 2011, V ZB 177/10

    Ansonsten gibt es schon einige Threads mit dem Thema PKH im ZVG (auch in der Teilungsversteigerung) geben. Mit der Forensuche findest Du sie.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!