Erbe ausgeschlagen - Pkw

  • Ich hab hier schon wieder eine blöde Sache:

    Also: Unser Mandant hat das Erbe nach seiner verstorbenen Ehefrau (wegen ihrer Überschuldung) ausgeschlagen. Die verstorbene Ehefrau hatte einen Pkw, der auch auf ihren Namen angemeldet war. Der Pkw steht vor der Haustür.

    Was passiert jetzt mit dem Pkw?

    Meine Vermutung wäre ja, dass unser Mandant das Nachlassgericht informieren soll. Die müssten sich dann weiter darum kümmern, weil unser Mandant ja nicht Erbe ist.

    Wenn dem so wäre und ggf. ein Nachlassverwalter eingesetzt wird: Wer trägt die Kosten für den Nachlassverwalter?

  • oder das Ordnungsamt. Das Nachlassgericht informieren ist aber trotzdem nie verkehrt, denn es könnte ja inzwischen ein anderer die Erbschaft angenommen haben. Ansonsten klassischer Fall der Nachlasspflegschaft, Auto verkaufen, daraus die Vergütung und Kosten entnehmen.

  • Ansonsten klassischer Fall der Nachlasspflegschaft, Auto verkaufen, daraus die Vergütung und Kosten entnehmen.

    Danke erst einmal!

    Und wer trägt die Kosten der Nachlasspflegschaft, die ggf. nicht vom Verkaufserlös gedeckt werden? Der, der die Musik bestellt hat? Andererseits teilt der Mandant ja nur mit, dass da ein Pkw "rumsteht"; er beantragt ja keine Nachlasspflegschaft, so dass Mandant die Kosten nicht zu tragen hätte, oder?

  • Schließe mich auch Tyrael an - Nachlasspflegschaft

    Oft ist bei mir das Auto noch das Einzige was noch Geld zur Deckung der Kosten einspielt. Ein sehr klassischer 08/15 Fall.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Ein "wertvolles" Auto gabs hier noch nie, wenn Ausschlagungen vorlagen. Wenn man Glück hatte, bekam man 50 EURONEN, meistens jedoch musste das Amt für öffentliche Ordnung mit Steuergeldern für die Entsorgung sorgen

  • ich schließe mal ne blöde Anfängerfrage an:
    In meinem Fall haben auch sämtliche bekannte Erben ausgeschlagen. Eine Bank fragt jetzt nach den Erben an, da sie dem Erblasser einen Autokredit finanziert hat - es wurden nur 2 Monatsraten gezahlt, dann ist er verstorben. Das Auto wurde unter Eigentumsvorbehalt gekauft und die Bank möchte es schnellstmöglich verwerten. Sie gibt an einen eventuellen Überschuss aus der Verwertung dem Nachlassgericht dann anzuzeigen.
    Ist das übliche Praxis, oder müsste hier eine Nachlasspflegschaft eingerichtet werden?

  • Nachlasspflegschaft nach § 1961 BGB.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Nachlasspflegschaft in solchen Fällen grundsätzlich nur über 1961 BGB, denn ansonsten bei wertlosem PKW kein Bedürfnis für Nachlasssicherung und Erbenermittlung.

    Hier wird wohl das Ordnungsamt für den Abtransport sorgen müssen.

  • Laut SV ist der PKW im Eigentum der Bank und damit kann der NLP diesen nicht verkaufen. Ich würde als Wirkungskreis bei dem genanten Fall "Sicherung und Verwaltung des Nachlasses" bestimmen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Na immerhin muss die Bank dann selbst die "Entsorgung" vornehmen. Es geht für uns also nur noch um die Herausgabe der Schlüssel - wer hat sie denn überhaupt in Besitz? Liegen sie noch bei der Ehefrau, kann sie ja schließlich die Schlüssel dort auch abgeben. Hierfür einen Nachlasspfleger zu bestellen, halte ich mit dem Sprichwort "man schießt nicht mit Kanonen auf Spatzen".
    Ich bin insoweit kein "Freund" von Nachlasspflegschaften, sondern ordne sie nur dort an, wo es tatsächlich auch zwingend erforderlich ist.

  • Nur so als Gedankenstütze. Ich hatte mal ein Auto zu verwerten, welches dem Verstorbenem gehörte und Sohn und Ehefrau sind damit zur Ausschlagung gekutscht und vielleicht noch weiter, wenn Rechtspflegerin nicht dezent auf die Folgen einer Ausschlagung hingewiesen hätte. Das Fahrzeug wurde sehr vernüftig durch die Bank veräußert, nachdem ich es Herausgegeben habe und dann kam noch die Auszahlung einer Versicherung, welche für den den Ratenausfall bei Tod einsprang, so dass ich vor lauter Geld gar nicht wusste wohin, die Erben hatten ja ausgeschlagen. Was nicht alles passiert, wenn man mal eine Nachlasspflegschaft anordnet ...

    Zu §1961BG noch einmal, der Nachlasspfleger kann sich ja eine Kostenübernahme vom Gläubiger holen und mit diesem abrechnen und die eingenommenen Beträge (in Höhe der Forderung und Kosten) an diesen auskehren. Gelegentlich zahlt der Gläubiger (bei Grundstücksachen immer) drauf, hat aber einen sauber abgewickelten (ausbuchbaren) Fall in seinen Akten.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Die Frage ist hier auch, ob die Bank das Auto einfach so verkaufen kann oder welche weiteren Voraussetzungen vorliegen müssen. Dazu müsste man sich die vertragliche Gestaltung und insbesondere die Sicherungsabrede ansehen. Wenn der Erblasser zu Lebzeiten hätte Erklärungen abgeben oder entgegennehmen müssen, dann muss das genauso nach dem Tod passieren - es sei denn es gibt dafür wieder eine extra Klausel.

  • Eben und wie ARK schon sagt, gibt es oft Versicherungen, die im Todesfall solche Ratenverträge absichern und damit manchmal tatsächlich schon alleine darüber wieder aktiven bzw. positiven Nachlass. Einfach die Schlüssel der Bank in die Hand zu drücken wird einer rechtlich sauberen Lösung des Falles nicht gerecht. Die Anfrage der Bank ist m.E. als Antrag nach § 1961 BGB zu werten und entsprechend zu verfahren. Wie es dann weitergeht, muss dann der Nachlasspfleger sehen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Die Anfrage der Bank ist m.E. als Antrag nach § 1961 BGB zu werten und entsprechend zu verfahren.

    Das sehe ich nicht so, dann soll die Bank genau erklären, dass sie noch Forderungen geltend machen oder empfangsbedürftige Erklärungen abgeben soll.
    Nachlasspfleger fallen hier nicht wie Äpfel vom Baum, es ist genauso wie bei Ergänzungspflegern sehr schwierig, welche aufzutreiben. Die ganz wenigen sind völlig überlastet, Anwälte haben kein Interesse (weil sie mit anderen Angelegenheiten viel mehr Geld verdienen können) und neue, die auch rechtliche Kenntnisse haben und geeignet sind, lassen sich so gut wie nicht finden. Dieses rein praktische Problem muss hier immer mit berücksichtigt werden, wenn es darum geht, ob bei jeder Kleinigkeit ein Nachlasspfleger zwingend erforderlich ist.

  • ....Nachlasspfleger fallen hier nicht wie Äpfel vom Baum, es ist genauso wie bei Ergänzungspflegern sehr schwierig, welche aufzutreiben. Die ganz wenigen sind völlig überlastet, Anwälte haben kein Interesse (weil sie mit anderen Angelegenheiten viel mehr Geld verdienen können) und neue, die auch rechtliche Kenntnisse haben und geeignet sind, lassen sich so gut wie nicht finden. Dieses rein praktische Problem muss hier immer mit berücksichtigt werden, wenn es darum geht, ob bei jeder Kleinigkeit ein Nachlasspfleger zwingend erforderlich ist.


    Das verstehe ich einerseits und muss andererseits aber auch sagen, dass solche praktischen Probleme rechtlich gesehen keine Rolle spielen dürfen.

    Vielleicht gibt es ja Nachlasspfleger außerhalb des Gerichtsbezirks und/oder man muss als Gericht dann eben auch mal mehr als nur 30-40 Euro Stundenlohn für einen Berufspfleger festsetzen...das aber ist leider gerade in Ostdeutschland aber eben oft nicht der Fall....mit den von dir geschilderten Folgen.

    Hier kann man nach Nachlasspflegern suchen, wobei bei dem Blick auf die Karte ebenfalls schnell klar wird, dass es "im Osten" schlecht um Nachlasspfleger bestellt ist:

    http://www.b-d-n.de/de/mitglieder/mitgliederverzeichnis

    Dennoch gibt es auch NLP die überregional arbeiten. Ich selbst habe Pflegschaften von Gerichten die hunderte von Kilometern weit weg von mir sind und das funktioniert reibungslos.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Immerhin, bei mir wird im maximal wählbarem Umkreis von 50 km (mehr geht leider nicht) nicht ein Nachlasspfleger über diesen Link gefunden. Was soll auch in solchen Bagatellfällen, wie hier mit dem PKW diskutiert wurden, ein Nachlasspfleger für eine Stunde Arbeit (Herausgabe eines PKW oder was auch immer) erst mehrere 100 km anreisen.
    Naja, irgendwie kommen wir bis jetzt einigermaßen hin, bestellen allerdings einen Nachlasspfleger tatsächlich nur dort, wo es Nachlass zu sichern gibt oder ein Gläubiger (meist sind es Vermieter hinsichtlich der Wohnungsfreigabe) dies ausdrücklich beantragt.

  • ...wobei bei dem Blick auf die Karte ebenfalls schnell klar wird, dass es "im Osten" schlecht um Nachlasspfleger bestellt ist:

    http://www.b-d-n.de/de/mitglieder/mitgliederverzeichnis

    Ja, das habe ich auch so gesehen...aber wie gesagt: Man bekommt gute Nachlasspfleger (insbesondere aus der Anwaltschaft) halt auch nur dann, wenn man mal anfängt (wie in den anderen OLG-Bezirken auch) einem Berufspfleger für einen üblich gelagerten Fall einen Stundensatz von 100 Euro anstatt nur 35 Euro zu zahlen. Daran krankt es in der Regel am ehesten, wenn die Gerichte keinen Pfleger vor Ort haben bzw. die Anwälte bei Anfragen "abwinken"....denn schon eine "einfache" Handwerkerstunde kostet mehr als 50 Euro.... http://www.hwk-stuttgart.de/fileadmin/downloads/Über_uns/Allgemeine_Informationen/handwerkerstunde2013.pdf

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!