Ich hab hier schon wieder eine blöde Sache:
Also: Unser Mandant hat das Erbe nach seiner verstorbenen Ehefrau (wegen ihrer Überschuldung) ausgeschlagen. Die verstorbene Ehefrau hatte einen Pkw, der auch auf ihren Namen angemeldet war. Der Pkw steht vor der Haustür.
Was passiert jetzt mit dem Pkw?
Meine Vermutung wäre ja, dass unser Mandant das Nachlassgericht informieren soll. Die müssten sich dann weiter darum kümmern, weil unser Mandant ja nicht Erbe ist.
Wenn dem so wäre und ggf. ein Nachlassverwalter eingesetzt wird: Wer trägt die Kosten für den Nachlassverwalter?