Eine Verständnisfrage, weil bei uns so selten PKH vorkommt:
Wir vertreten die Beklagte, PKH wird bewilligt.
Kläger verliert, wir gewinnen.
Wir beantragen PKH-Bezahlung für die erste Instanz, bekommen das Geld auch irgendwann einmal.
Kläger geht in Berufung, verliert wieder.
Ich stelle wie gewohnt KFA für beide Instanzen.
Bekomme zur Antwort, dass ich I. zurücknehmen soll, weil ich ja schon PKH-Geld habe.
Seh ich ein, mache ich auch
Was steht aber dahinter ?
Holt sich der Staat das an uns gezahlte PKH von dem eigentlich Kosten schuldenden Kläger zurück ?
Entlaste ich mit meiner PKH-Anmeldung den Kostenschuldner ?
Was ist mit der Gebührendifferenz zwischen normal und PKH ?
Wenn ich den KFB gegen den Kläger nicht realisieren kann, kann ich noch PKH für die Berufung beantragen (natürlich mit Nachweisen der Zahlungsunfähigkeit) ?
Wäre nett, wenn mich jemand aufklären kann, vielen Dank schon mal.