Auslagen für Bußgeldbescheid

  • Ein OWi-Verfahren wurde wegen Verfolgungsverjährung eingestellt. Der Verteidiger, welcher die Verteidigung erst nach eingelegtem Einspruch druch den Betroffenen selbst angezeigt hat, begehrt nun Festsetzung.
    Der BezRev moniert die "Auslagen für Bußgeldbescheid".
    Gem. Beschl. fallen die Kosten und notw. Auslagen des Betroffenen der Staatskasse zur Last. Warum nicht auch die Auslagen für Bußgeldbescheid? Hängt es davon ab, wann der RA seine Verteidigung angezeigt hat (eben erst nach Einspruch gegen den Bescheid)?

  • Ja stimmt. Hab mal nachgeschaut. Das wären dann genau 23,50 EUR. Also würde ich den KFB machen und eben diese 23,50 EUR absetzen mit der Begründung, dass diese nicht erstattungsfähig sind.

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