Ein OWi-Verfahren wurde wegen Verfolgungsverjährung eingestellt. Der Verteidiger, welcher die Verteidigung erst nach eingelegtem Einspruch druch den Betroffenen selbst angezeigt hat, begehrt nun Festsetzung.
Der BezRev moniert die "Auslagen für Bußgeldbescheid".
Gem. Beschl. fallen die Kosten und notw. Auslagen des Betroffenen der Staatskasse zur Last. Warum nicht auch die Auslagen für Bußgeldbescheid? Hängt es davon ab, wann der RA seine Verteidigung angezeigt hat (eben erst nach Einspruch gegen den Bescheid)?
Auslagen für Bußgeldbescheid
-
-
Geht es um die Auslagen im Bußgeldbescheid? Oder um die Auslagenpauschale des RA fürs Vorverfahren?
-
Es geht um die "Auslagen für Bußgeldbescheid" - ohne Angabe einer VV-Nr. o ä.
in Höhe von 23,50 EUR. -
Sind das evtl. die Gebühr für den Bußgeldbescheid nebst ZU-Auslagen? Diese müssten dann von der Bußgeldstelle erstattet werden.
-
Ja stimmt. Hab mal nachgeschaut. Das wären dann genau 23,50 EUR. Also würde ich den KFB machen und eben diese 23,50 EUR absetzen mit der Begründung, dass diese nicht erstattungsfähig sind.
-
Wer will die denn bezahlt haben? Ich denke es wurde gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben? Und dann eingestellt?
-
Ich würde den Verteidiger um nähere Erläuterung der 23,50 € bitten und ihn darauf hinweisen, dass evtl. bezahlte Kosten des Bußgeldbescheides von der Bußgeldstelle zu erstatten sind.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!