Hallo, in einem verf. wg. Scheidung aus 2003 wurde für den Versorgungsausgleich ein Wert von 500 € festgesetzt und PKH für den VA bewilligt. Das Verf. wurde jedoch ausgesetzt.
Da bislang keine Entscheidung über den VA ergangen ist, wird das Verf. heuer wieder aufgerollt nach neuem Recht.
Über eine erneute VKH-Bewilligung wurde nicht entschieden.
Es erging ein abschließ. Beschluss über den VA.; der SW. wurde mit 2.000 € festgesetzt.
Umfasst jetzt eigentlich die damals bewilligte PKH des VA. auch das Verf., das jetzt heuer durchgeführt wurde?