Berück. Nachzahlung Wohngeld

  • Hallo, eine Partei hat mir mitgeteilt, dass sie jetzt eine Wohngeldnachzahlung erhält in Höhe von ca. 1300 €.
    Kann diese Nachzahlung eigentlich als Vermögensbetrag angesehen werden, oder muss sie auf die betreffenden
    Monate umgelegt werden?

    Viele Grüße

  • Ich würde letzteres annehmen; offenbar hat Sie sich in der Vergangenheit die Miete vom Mund absagen müssen, bis die Behörden den Bescheid erlassen haben. Vielleicht hat Sie auch Mietrückstände oder irgendwelche Privatdarlehen zu tilgen.

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