Berücksichtigung persönliches Budget

  • Hallo liebe Forengemeinde,
    ich habe bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der PKH-Bewilligung bei einer Antragstellerin neben den Zahlungen von ALG II in voller Höhe und Kosten der Unterkunft eine Zahlung eines persönlichen Budget in Höhe von 486 € por Monat. Aus dem Verwendungszweck des persönlichen Budgets ergibt sich ja, dass einem Behinderten die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden soll. Damit dürfte es keine Form der Einkommensanrechnung bei PKH-Bewilligung sein.
    Nun muss jedoch ein Nichtbehinderter ALG II-Empfänger einen Theaterbesuch aus dem Freibetrag bestreiten. Ich bin mit mir deshalb nicht so ganz im Reinen und habe leider dazu bisher nichts gefunden.
    Kann mir jemand aus dem Forum vielleicht einen Denkanstoß oder einen Hinweis zu einer Entscheidung geben ?

  • Ich glaube, ich würde es unberücksichtigt lassen - jedoch nur als Denkanstoß, Entscheidungen hierzu kenne ich auch nicht.
    Das Geld ist zweckgebunden und vielleicht muss der Bezieher auch angeben, wofür er es verwendet hat...?

    Sonst lass Dir doch mal den Bescheid hierüber vorlegen, vielleicht geht daraus hervor, dass etwas Bestimmtes mit dem Geld gemacht werden soll oder der Bezieher das Geld für etwas Konkretes beantragt hatte (was weiß ich, einen Blindenhund oder eine Begleitperson fürs Theater oder sowas).

    Ich hatte schonmal was vom persönlichen Budget gehört, aber wie genau das Bewilligungsverfahren läuft...:confused:

    Sonst mal formlos Richter/BezRev. befragen...

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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