Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der PKH-Bewilligung bei einer Antragstellerin neben den Zahlungen von ALG II in voller Höhe und Kosten der Unterkunft eine Zahlung eines persönlichen Budget in Höhe von 486 € por Monat. Aus dem Verwendungszweck des persönlichen Budgets ergibt sich ja, dass einem Behinderten die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden soll. Damit dürfte es keine Form der Einkommensanrechnung bei PKH-Bewilligung sein.
Nun muss jedoch ein Nichtbehinderter ALG II-Empfänger einen Theaterbesuch aus dem Freibetrag bestreiten. Ich bin mit mir deshalb nicht so ganz im Reinen und habe leider dazu bisher nichts gefunden.
Kann mir jemand aus dem Forum vielleicht einen Denkanstoß oder einen Hinweis zu einer Entscheidung geben ?
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