Hallo,
habe ein VKH-Überprüfungsverfahren eines Selbständigen.
Dieser hat mir Provisionsabrechnungen geschickt, mit denen ich nicht wirklich was anfangen kann.
Aussagekräftiger ist doch eine GUV-Rechnung, oder? Wird diese dann eigentlich normalerweise zusätzlich zur Prov.-Rechnung gefertigt?
Es wurden zusätzliche Werbungskosten in Höhe von 1.000 € geltend gemacht. Diese wurden jedoch nicht gesondert nachgewiesen. Sind diese üblicherweise in der Prov.-Rechnung mit enthalten? (habe den Betrag nämlich nicht rauslesen können..)
Danke