Hallo, bin am grübel. Wir verklagen ein minderjähriges Kind, gesetzlich vertreten durch die Eltern.
Muss es im Klageantrag dann heißen:
Der Beklagte wird verurteilt...... oder
Die Beklagten als Gesamtschuldner??
Steh da gerade voll auf dem Schlauch
Hallo, bin am grübel. Wir verklagen ein minderjähriges Kind, gesetzlich vertreten durch die Eltern.
Muss es im Klageantrag dann heißen:
Der Beklagte wird verurteilt...... oder
Die Beklagten als Gesamtschuldner??
Steh da gerade voll auf dem Schlauch
Wieviele Beklagte hast du denn?
Die Eltern haften nicht für das Kind (auch wenn es auf alten Schildern so stand), sondern sie vertreten es.
Die Eltern haften nicht für das Kind (auch wenn es auf alten Schildern so stand), sondern sie vertreten es.
So pauschal kann man es aber nicht sagen.
Also das kommt schon darauf an, ist das Kind nicht deliktsfähig, ist zu prüfen, ob die Eltern aufgrund Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haften. Manchmal kommt es mir bei der dt. Rechtsprechung so vor, als würde diese aber nur auf dem Papier stehen. Im vorliegenden Fall wissen wir doch aber gar nicht, aus welchem Grund das minderjährige Kind verklagt werden soll.
Kind ist 10 Jahre und hat mit dem Fahrrad ein Auto beschädigt im ruhenden Verkehr.
Wir führen aus, dass es deliktfähig ist.
Rubrum:
Kind xy
vertreten durch die Eltern YZ
Klagantrag:
Der Beklagte wird verurteilt....
Klagantrag:
Der Beklagte wird verurteilt....
oder aber die Beklagte, wenn es ein Mädchen ist
Muss es im Klageantrag dann heißen:
Der Beklagte wird verurteilt...
Hab ich quasi von dort übernommen.
Ich dachte eher immer an mein Dilemma, wenn ich ein Bundesland verklagen muss.
Ich dachte eher immer an mein Dilemma, wenn ich ein Bundesland verklagen muss.
wieso?
Der Freistaat
Die Stadt
Das Bundesland.
DAS Bundesland.
ebend!
Rubrum:
Kind xy
vertreten durch die Eltern YZ
Klagantrag:
Der Beklagte wird verurteilt....
Ist aber nicht richtig, wenn die Eltern ebenfalls in Anspruch genommen werden sollen.
DAS Bundesland.
ebend!
Genau, DER, DIE oder DAS Beklagte?
DAS Kind kann man ja noch in Junge oder Mädchen unterteilen. Obgleich DAS Mädchen richtigerweise auch nicht DIE Beklagte, sondern DAS Beklagte wäre. Hat sich nur in unseren Sprachgebrauch geschlichen: DAS Mädchen = sie.
Ab in den Deutsch-Thread damit.
Ist aber nicht richtig, wenn die Eltern ebenfalls in Anspruch genommen werden sollen.
Was richtig oder falsch ist, entscheidet der Kläger. Er muss wissen, gegen wen er klagen will:
Entweder gegen das Kind, vertr. durch die Eltern
==> hier kann es keine Gesamtschuldnerschaft geben, weil nur ein Beklagter
oder gegen
1. das Kind, vertr.d.d. Eltern
2. Mama
3. Papa
==> da ginge Gesamtschuldnerschaft
Das dürfte die beste Antwort zur Frage in Beitrag 1 sein.
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