Reststrafe Unterbringung

  • Hallo, ich habe ein Problem bezüglich der Berechnung des Strafrestes nach der Unterbringung:Das Urteil wurde rechtskräftig am 24.11.08. Der Vu wurde zu 3 Jahren Jugendstrafe und Unterbringung in einer Erziehungsanstalt verurteilt.Der VU war in U-Haft vom 13.05.08 bis 23.11.08.Vom 24.11.08 bis 15.03.09 war der VU dann in OrganisationshaftAb dem 16.03.09 befindet sich der VU in Unterbringung (bis zum 11.09.11).Ab dem 12.09.11 ist der VU in der JVA.Zwischendurch ist er entwichen(25.06.11). Festnahme am 28.06.11Wie rechne ich jetzt die Reststrafe aus? Habe leider noch keine Erfahrung mit der Berechnung.

  • STB 24.11.08 - 2/3 12.5.10 = 535 TageUnterbr. 16.3.09 - 11.9.11 = 910 Tage ./. 2 Tage FluchtD.h. bei max. Anrechnungsmöglichkeit bis 2/3 sind 2/3 der Strafe durch die Unterbr. erledigt.Es ist noch das letzte 1/3 zu vollstrecken: 13.5.10 - 12.5.11 = 365 Tage.

  • Zitat

    STB 24.11.08

    Da geht´s ja schon los... Aus welchem Bundesland kommst du denn? In NRW gibt es dazu mittlerweile glaube ich 3 Berechnungsmethoden... :eek:
    Das OLG Hamm würde zB den Strafbeginn rechnerisch auf den 16.03.2009 legen...

  • Geht m.E. als Vergleichsberechnung auch.STB 16.3.092/3 1.9.10 / 2.9.10STE 2.9.11Es bleibt ja beim 1/3 Strafrest (oder??) :2./3.9.10 - 2.9.11 = 366/365 Tage

  • Ich hab jetzt nicht nachgerechnet, aber ein wesentlicher Unterschied ist schonmal, dass nach der Berechnung des OLG Hamm vom Strafrest (Restdrittel) noch die Orga-Haft abzuziehen ist... Könnte also sein, dass man da zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt.

  • SCHIET.Das machen wir eigentlich auch, ist nur bei meiner Zettelwirtschaft hier untergegangen.Tut mir Leid.Also wären das wohl 365 Tage ./. 112 Tage Orghaft = 253 Tage Rest.

  • Zitat

    STB 24.11.08

    Da geht´s ja schon los... Aus welchem Bundesland kommst du denn? In NRW gibt es dazu mittlerweile glaube ich 3 Berechnungsmethoden... :eek:
    Das OLG Hamm würde zB den Strafbeginn rechnerisch auf den 16.03.2009 legen...

    Ich komme aus Hessen

  • Wie man in Hessen rechnet, weiß ich leider nicht... ;) Nur die wirren Berechnungsarten aus NRW hab ich mal irgendwann alle gesehen. :teufel:

    @ Paradiesvogel: Hört sich gut an, nur wie gesagt, nachgerechnet hab ich jetzt nicht... :D

  • Nach der letzten Fortbildung in Hessen (RoF) rechnen angeblich fast alle STA's nach dem HRP und ziehen die OrgHaft vom letzten Drittel ab, wenn die Unterbringung über 2/3 hinaus geht.

  • Also, so wie ich das jetzt verstanden habe, scheinen die 253 Tage Reststrafe richtig zu sein. Habe das jetzt auch mal in unser Strafzeitberechnungsprogramm eingegeben. Der VU befindet sich seit dem 12.09.11 in der JVA. Also müsste das Strafende jetzt der 21.05.2012 sein.

    Diese Berechnung weicht erheblich von der Berechnung des einleitenden Gerichts ab.
    Und die Berechnung des einleitenden Gerichts kommt mir auch etwas komisch vor. Als Strafbeginn wurde der 24.11.08 angenommen. U-Haft von 13.05.08 bis 23.11.08. Dazu kommt noch ein anrechenbarer Tag, den ich oben leider nicht erwähnt habe(insgesamt 196 Tage). Dann wird eine Unterbrechnung am13.05.10 angenommen. An diesem Tag gab es laut Akte aber überhaupt gar keine Unterbrechung. Keine Ahnung, warum das als Unterbrechung genommen wurde. So kommt es dann zu einer Reststrafe von 364 Tagen laut der Berechnung des einleitenden Gerichts mit Strafende 09.09.12. Etwas merkwürdig, oder?

  • Das sieht mir ganz so aus, als hätten die nicht die Orghaft beim letzten Drittel berücksichtigt.Ich will niemandem zu nahe treten, aber bei Übernahmen von Jugendvollstreckungen hatte ich schon immer mal wieder Probleme, d.h. abweichende eigenen Berechnungen der Strafzeit, auch Abweichungen bei Feststellung der UH etc.Nach der Übernahme bin aber ICH veranwortlich -> also ändere ich alles um, was ich für falsch erachte.Ohne den tatsächlichen Akteninhalt zu kennen erscheint mir dein Strafende 21.5.12 richtig.Was hat das mit der Unterbrechung vom 13.5.10 auf sich? Für wen saß der VU danach denn ein?Liegt ja so um den 2/3-Termin...... Vielleicht hat es damit was zu tun?

  • Am 13.05.10 gab es keine Unterbrechung für eine andere Sache. Habe alle Akten noch mal durchgeschaut. Vielleicht wollten die von dem einleitenden Gericht mit dem 13.05.10 den 2/3 Zeitpunkt feststellen. Der 13.05.10 ist 2 Jahre nachdem der VU in U-Haft gekommen ist (13.05.08). Wie man sonst auf diesen Zeitpunkt gekommen ist, kann ich mir nicht erklären.

  • Es ist auf jeden Fall erforderlich, bei übernommenen Jugendstrafen die Berechnung des Gerichtes genau zu überprüfen.

    Wenn eine völlig unerklärliche Berechnung vorliegt, schick die Akte doch einfach zurück mit der Bitte um genaue Erläuterung der bisherigen Berechnung.

  • Ja, das mit dem Zurückschicken an das einleitende Gericht habe ich mir auch schon überlegt. Werde ich wohl auch machen. Danke für eure hilfreichen Antworten:)

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