Rechtskraft die 2.

  • Hallo,

    ich hab auch noch mal eine Frage:

    Wir haben gerade mit dem Thema Rechtskraft begonnen und nun ein paar Fälle bekommen.
    Bitte nicht falsch verstehen, ich will nicht das jemand das für mich erledigt ...ich würd nur gern mal aus dem Nebel geführt werden und vielleicht hat ja jemand einen Tipp oder eine gute erklärung?!

    Wann tritt Rechtskraft ein?

    Fall 1:
    Ein Urteil der gr. Strafkammer wird am 12.08.2002 in Anwesenheit des Angeklagten verkündet. Sämtliche Beteiligten verzichten im Termin auf Rechtsmittel

    Meine Antwort: Das Urteil wird am 12.08.2002 rechtskräftig, weil alle Beteiligten auf die Rechtsmittel verzichten


    Fall 2:
    Urteil des Schöffengerichts vom Freitag, 22.03.2002. Rechtsmittelerklärungen werden nicht abgegeben.

    Meine Antwort: Das Urteil wird mit Ablauf der Frist wo man Rechtsmittel einlegen kann wirksam?!?! Denn eigentlich tritt doch die formelle Rechtskraft ein sobald die Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln anfechtbar ist, oder? Aber das ist hier doch theoretisch noch möglich...


    und last but not least

    Fall 3:
    Wie Fall 2; das Urteil stammt jedoch vom 21.03.2002

    Meine Antwort: hä? welchen Unterschied macht das? Ich hab schon im Gesetz geschaut bei §42 und 43 StPO aber irgendwie hilft mir das nicht.

  • @sinful fairy
    Ich bin mir eigentlich ziemlicher sicher, dass du die Rechtskraftfragen anhand der StPO bestimmt selber hin bekommst, aber ein paar Tipps möchte ich dir dennoch geben! :)

    Vielleicht sollten wir erst mal folgende Fragen klären:

    1. Hast du einen Kalender von 2002 zur Hand?

    2. Welche Rechtsmittel kennst du denn in Strafsachen und innerhalb welcher Frist sind diese einzulegen (§-Angabe)? Achte dabei auch auf den jeweiligen Spruchkörper!

    3. Wenn du 1. und 2. befolgst, dann kannst du sicherlich auch eine zutreffendere Antwort zu der Ausgangsfrage

    Zitat

    Wann tritt Rechtskraft ein?

    abgeben. Ich meine damit einen genauen Zeitpunkt, wann das jeweilige Urteil rechtskräftig ist.

    Deine Antwort zur Frage 1 könnte man wohl so stehen lassen. Die Antwort unter 2. ist im Grunde nach richtig verstanden, aber als Antwort zur Ausgangsfrage zu ungenau. Daher einfach noch mal meine 3 Ratschläge hinzuziehen und dann sieht auch deine Antwort bei 3. anders aus! ;)

  • OH tausend Dank für deine Tipps ... also ich hab zwar keinen Kalender für 2002 zur Hand, aber ich weiss das beim Urteil von einem Schöffengericht innerhalb von 1 Woche Berufung eingelegt werden kann, also müsste das Urteil in Fall 2 ja dann am 29.03.2002 rechtskräftig werden, wenn bis dahin nicht irgendjemand Rechtsmittel eingelegt hat. Ja?

  • OH tausend Dank für deine Tipps ... also ich hab zwar keinen Kalender für 2002 zur Hand, aber ich weiss das beim Urteil von einem Schöffengericht innerhalb von 1 Woche Berufung eingelegt werden kann, also müsste das Urteil in Fall 2 ja dann am 29.03.2002 rechtskräftig werden, wenn bis dahin nicht irgendjemand Rechtsmittel eingelegt hat. Ja?


    Hhhmmm.... das "müsste rechtskräftg werden" ist leider immer noch nicht präsise genug! Sorry! Sag doch mal ganz genau - damit ich sehe, ob du es verstanden hast, wann das Urteil definitiv rechtskräft (Wochentag, Datum, Uhrzeit) geworden ist. Oder Umkehrschluss: Wann ist die Rechtsmittelfrist abgelaufen?

  • Okay ich versuche es:

    Das Urteil wird am Freitag 29.03.2002 um 0:00 Uhr rechtskräftig, da die Rechtsmittelfrist gemäß §314 binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils abläuft.

    Laut §42 beginnt die Frist nach dem Tag, in den das Ereignis gefallen ist.
    Das wäre hier dann Samstag der 23.03.2002

    Aber ich komem gerade mit diesen Fristen durcheinander :( das muss ich mir nochmal angucken glaub ich, denn da komme ich immer ins toddern

  • Das Urteil wird am Freitag 29.03.2002 um 0:00 Uhr rechtskräftig, da die Rechtsmittelfrist gemäß §314 binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils abläuft.

    Das ist doch mal ein schöner Satz! :D Bravo! :daumenrau Das i-Tüpfelchen wäre jetzt noch gewesen, wenn du geschrieben hättest, dass die Berufung sfrist am Freitag, 29.03.2002, 24:00 Uhr abläuft und somit das Urteil rechtskräftig ist seit 00:00 Uhr = Samstag.

    War doch gar nicht so schwer und du hast es eigentlich auch - wie angenommen - selber herausbekommen!
    Wir könnten jetzt spaßeshalber noch einen kleinen Test machen um zu schauen, wie fit du NUN (geworden) bist! :teufel: Setzen wir mal anstelle des Datums in Ziff. 2. den Freitag, 07.04.2006 ein! Kannst du mir anhand eines aktuellen Kalenders sagen, bis wann der Verurteilte Berufung einlegen kann bzw. mit welchem Datum du die Rechtskraft bescheinigen würdest?

  • Danke schön :) für die Hilfe!

    Okay also 07.04.2006 ist das Urteil.
    Dann beginnt gemäß §42 die Rechtsmittelfrist am Samstag den 08.04.2006 und läuft am Freitag den 14.04.2006 um 24:00 Uhr ab.

    Das Urteil wäre dann ab Samstag den 15.04.2006 rechtskräftig ABER wenn gemäß §43 Abs.2 ein Fristende auf einen Samstag fällt, läuft es am nächsten Werktag ab, also wär das dann am Montag den 17.04.2006

  • :eek: Diese Antwort gefällt mir aber gar nicht! :(
    Tipp: Kalender zur Hand nehmen, denn da stehen auch FEIERTAGE drin! :unschuldi Des Weiteren, nie und nimmer, auf gar keinen Fall, Rechtsmittelfrist mit Rechtskraft verwechseln. :D Das Rechtsmittel darf nicht an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag ablaufen, jedoch rechtskräftig kann es sehr wohl auch am Samstag oder Feiertag werden!
    Was bietest du mir jetzt? ;)

    BTW: Kennst du dich auch schon mit den Rechtsmittelfristen in Zivil aus? Keine Panik, ich werde mich hüten, dich noch weiter mit Fragen zu strapazieren! :D

  • Oh toll da war Ostern!

    Nein ich kenn mich damit in Zivil leider noch nicht aus, haben wir noch nicht gemacht.

    Okay also am Freitag 07.04.2006 ist das Urteil.
    Berufung ist gemäß §314 binnen einer Woche nach Verkündigung des Urteils einzulegen.
    Gemäß §42 beginnt eine Frist nach dem Tag in den das Ereignis fällt,
    also am Samstag ´08.04.2006.

    Das Urteil wird am Dienstag 18.04.2006 rechtskräftig, da eine Frist laut § 43 nicht an Sonntagen, Feiertagen und Samstagen ablaufen kann.

    Jaaa bitte nicht mehr quälen :/ ....ich möcht mich jetzt gern isn Bettchen kuscheln! :)

    Dennoch danke ich dir für die Geduld! :D

  • Das Urteil wird am Dienstag 18.04.2006 rechtskräftig, da eine Frist laut § 43 nicht an Sonntagen, Feiertagen und Samstagen ablaufen kann.

    :D :D :D Na, dann kuschel dich mal ins Bettchen, hast du dir auch verdient! Ich bin auch für heute k.o. genug.

    BTW - richtige Lösung wäre gewesen:

    Rechtsmittelfrist läuft ab am Dienstag, 18.04.2006, 24:00 Uhr und somit ist das Urteil rechtskräftig seit Mittwoch, 19.04.2006! ;)

    ...schönen Abend noch!

  • danke gleichfalls ...

    aber ich bin schon froh das ich das ganze halbwegs OHNE Ostern verstanden habe .... aber irgendwie glaub ich das morgen ein Beispiel mit Weihnachten drankommt.

    Aber dank dir bin ich ja nun vorbelastet!:strecker

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