Minderjähriger ist Wohnungseigentümer der Wohnung A.
Nunmehr verkauft Wohnungseigentümer der Wohnung B an einen Dritten.
Der Minderjährige soll nun dem Verkauf zustimmen (alle Wohnungseigentümer müssen zustimmen).
Ist hier eine Genehmigung erforderlich?
M. E. ist keine Genehmigung erforderlich.