§ 41 Hessisches Beamtengesetz

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur § 41 HBG(Hessisches Beamtengesetz) (Entlassung aus dem Beamtenverhältnis)

    "Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung dem Beamten noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei dem Dienstvorgesetzten zurückgenommen werden, mit Zustimmung der Entlassungsbehörde auch nach Ablauf dieser Frist."

    → wenn ich meine Entlassung zu einem bestimmten Zeitpunkt fordere, bekomme ich die Verfügung dann an diesem Zeitpunkt ausgehändigt oder schon früher und wenn schon früher gibt es die Möglichkeit die Entgegennahme bis zum besagten Zeitpunkt zu verweigern ?

    "Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen, sie kann jedoch solange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, längstens für drei Monate."

    → Beginnt die Frist für diese 3 Monate mit Erklärung des Beamten zur Entlassung oder ab dem gewünschten Zeitraum zu laufen ?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten

    Gruß

    Keanry


  • → wenn ich meine Entlassung zu einem bestimmten Zeitpunkt fordere, bekomme ich die Verfügung dann an diesem Zeitpunkt ausgehändigt oder schon früher und wenn schon früher gibt es die Möglichkeit die Entgegennahme bis zum besagten Zeitpunkt zu verweigern ?


    Die Entlassungsverfügung wird Dir umgehend, spätestens am letzten Tag ausgehändigt. Die Entgegennahme zu verweigern führt jedenfalls nicht dazu, Dir eine bessere Rechtsposition zu verschaffen. Gegebenenfalls erfolgt eine Ersatzvornahme.

    → Beginnt die Frist für diese 3 Monate mit Erklärung des Beamten zur Entlassung oder ab dem gewünschten Zeitraum zu laufen ?


    Die 3-Monatsfrist bezieht sich auf den Wunschtermin, d.h., wenn Du am 01.11.2011 beantragst zum 31.12.2011 entlassen zu werden, dann kann der Dienstherr den Zeitpunkt bis zum 31.03.2012 hinauszögern.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!