Ich hatte ein Frage zum Post # 2 Inwiefern darf die Auflassung noch nicht erklärt worden sein?
Es wurde ein Schenkungsvertrag zwischen Eltern und ihren Töchtern beurkundet. Jetzt wurde der Wunsch geäußert, dass eine der Töchter ihren Anteil an ihren Schwager veräußert. Aus Kostengründen soll sie nicht im Grundbuch voreingetragen werden. Kann sie ihren Auflassungsanspruch an ihren Schwager abtreten?
Vielen Dank
Edit: Kann die Verkäuferin, die die Auflassung abtritt, auch zugunsten des Käufers die AV bewilligen? Eher nicht...oder?