Guten Morgen!
Ich mache beim AG Jugendstrafvollstreckung und habe nun folgendes Problem:
Die Gerichtskasse teilt mit, dass sie in einem Strafverfahren gegen einen Jugendlichen den Betrag X als Sicherheitsleistung gem. §§ 127a, 132 StPO, 46 OwiG in Verwahrung hat. Der Richter hatte daraufhin der Gerichtskasse mitgeteilt, dass die Sicherheitsleistung freigegeben wird und der Betrag an den Sicherheitsleistenden herauszugeben ist. Die Gerichtskasse möchte aber eine formelle Herausgabeanordnung (mit 2 Unterschfiten und Bankverbindung des Empfängers) haben. Nun hat der Richter einen Beschluss gemacht, wonach die Herausgabe der Sicherheitsleistung angeordnet wird und mir die Sache zur weiteren Veranlassung zugeschrieben. Habe keine Ahnung, was ich jetzt machen muss, ob ich zuständig bin und wo ich eine "formelle Herausgabeanordnung" finden könnte.
Hat jemand eine Idee? In der Jugendstrafvollstreckung hab ich so was noch nicht gesehen, aber vielleicht kennt sich ja jemand bei der Staatsanwaltschaft aus und kann mit einen Hinweis geben...
Vielen Dank im voraus!