Guten Morgen!
Ich würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Fall hören:
Mir liegt ein maschinegeschriebenes gemeinschaftliches Testament von Eheleuten vor, in welchem diese sich gegenseitig zu Erben eingesetzt haben für den Fall des Todes des Erstversterbenenden. Für den Fall, dass der Letztversterbende nicht anders verfügt, wurden die beiden Kinder zu Erben desjenigen benannt.
Zunächst mal ist der Fall klar, das Testament ist nicht wirksam.
Ich frage mich jetzt, ob diese Unwirksamkeit ggf. durch das weitere mir vorliegende handschriftliche gemeinschaftliche Testament geheilt werden kann (irgendwas spukt in meinem Kopf herum)... In diesem 2. Testament wird ausdrücklich bestätigt, dass es bei dem ersten Testament bleiben soll.
Ist eine solche "Heilung" des unwirksamen Testaments möglich??? Die Familie scheint sich wohl auch grundsätzlich einig darüber zu sein, dass die Mutter nun Alleinerbin geworden ist.
Danke schon jetzt für eure Hilfe!!!