Hallo zusammen,
habe leider keine Ahnung vom Recht der Gütergemeinschaft.
Im Grundbuch sind in Abt. I eingetragen, die fortgesetzte Gütergemeinschaft aus Petra Überlebendeehefrau mit Paul Erstkind, Silvia Zweitkind und Peter Drittkind. Petra Überlebendeehefrau ist nunmehr verstorben. Vorgelegt wird der Erbschein auf Ableben von Petra Überlebendeehefrau, Alleinerbin aufgrund gewillkürter Erbfolge ist Silvia Zweitkind. Wie ist die Rechtslage ?Habe wirklich keinen Schimmer, selbst nach der Lektüre von Schöner/Stöber nicht.
Damit ich das gleich auch weiß: wie wäre die Rechtslage, wenn nicht Petra Überlebendeehefrau verstorben wäre, sondern eines der Kinder?
Bin für Antworten dankbar!