Hallo, liebe Forumsmitglieder!
Der RA hat seinen Sitz im Amtsgerichtsbezirk, das Amtsgericht ist in A-Stadt. Der RA hat seinen Sitz in B-Stadt. RA hat nun PKH beantragt, das Gericht bewilligt nur zu den Bedindgungen eines RA am Sitz des Ortes des Prozessgerichts.
Ich halte das für falsch. Im Übrigen wurde der RA schon mindestens 20 x in dieser Konstellation von demselben AG uneingeschränkt im Rahmen der PKH beigeordnet. Vermutlich handelt es sich auch nur um ein Versehen, aber bevor ich "auf den Putz" haue ;), würde ich mich gerne über eine weitere Meinung freuen.
Rechtsgrundlage ist m.E. § 121 III ZPO.
Danke!