Zusammenrechnung bei Anwartschaft

  • Mich stört eben noch die Aussage aus dem Gesetz "laufende Geldleistungen". Auch die Entscheidung des BGH zieht ja auf die laufenden Geldleistungen ab.

    Je öfter ich mir die Aussage von Coverna durchlese, desto zugänglicher wird mir diese (auch wenn sich der innere Schweinehund noch wehrt).

    Schlimm wenn man alt und dusselig wird. Ich glaube ich werde heute abend mal einen Masterreset mittels Weizen durchführen müssen um meine Cookies zu löschen. :D

  • Mich stört eben noch die Aussage aus dem Gesetz "laufende Geldleistungen". Auch die Entscheidung des BGH zieht ja auf die laufenden Geldleistungen ab.

    Je öfter ich mir die Aussage von Coverna durchlese, desto zugänglicher wird mir diese (auch wenn sich der innere Schweinehund noch wehrt).

    Schlimm wenn man alt und dusselig wird. Ich glaube ich werde heute abend mal einen Masterreset mittels Weizen durchführen müssen um meine Cookies zu löschen. :D

    Dann guten Durst:)

  • Mich stört eben noch die Aussage aus dem Gesetz "laufende Geldleistungen". Auch die Entscheidung des BGH zieht ja auf die laufenden Geldleistungen ab.

    Je öfter ich mir die Aussage von Coverna durchlese, desto zugänglicher wird mir diese (auch wenn sich der innere Schweinehund noch wehrt).

    Schlimm wenn man alt und dusselig wird. Ich glaube ich werde heute abend mal einen Masterreset mittels Weizen durchführen müssen um meine Cookies zu löschen. :D

    Das freut mich, dass Du auf dem richtigen Weg bist :D

    Weizen? Vielleicht hätten die Schlehen wegen der größeren Umdrehungszahl mehr bewirken können.

  • Hallo zusammen,

    ich denke mein Fall passt hierher:

    Gepfändet wird die Rentenanwartschaft auf Altersrente bei Deutsche Rentenversicherung Bund. Die Schuldnerin ist 63 Jahre alt, verheiratet. Voraussichtlicher Renteneintritt mit 65 Jahren.
    Sie hat derzeit keine eigenen Einkünfte. Ihr Ehemann hat eigenes Einkommen in Höhe von 1.200€ netto laut Vermögensverzeichnis vom 20.04.2018

    Beantragt wird nun im PfÜb die Nichtberücksichtigung des Ehemannes.

    Haltet ihr das für möglich?

  • soweit nicht die Rentenanwartschaft, sondern der (künftige) Anspruch der Schuldnerin auf Zahlung von Altersrente gepfändet wird, hätte ich mit der Nichtberücksichtigung kein Problem.

    Soweit der Ehegatte zum Zeitpunkt des Renteneintritts der Schuldnerin nicht mehr über eigene Einkünfte verfügen sollte, kann die Schuldnerin einen Antrag nach § 850g ZPO stellen.

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