Hallo, folgendes Problem. Hatte das jemand schon und vielleicht einen Rat?
Im Verfahren auf Vaterschaftsanfechtung wird festgestellt, dass der Scheinvater nicht Vater des Kindes ist.
Mutter (Antragstellerin) hat VKH ohne Raten. Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
In einem getrennten späteren Verfahren erkennt der richtige Vater die Vaterschaft an.
Unser Bezirkrevisor meint nun, es müsse gegen die Mutter im ersten Verfahren eine Einmalzahlung festgesetzt werden, da sie einen Kostenerstattungsanspruch gegen den tatsächlichen Vater erworben habe und dieser zu ihrem Vermögen gehört - also Änderung der Vermögensverhältnisse.
Hinsichtlich eines solchen Anspruchs des Scheinvaters oder des Kindes habe ich einige Entscheidungen gefunden, nicht aber hinsichtlich der Mutter.
Die Anwältin der Mutter hat geäußert, sie könne keinen Anspruch ihrer Mandantin gegen den tatsächlichen Vater erkennen. Der Bezirksrevisor meint ja, sie hätte einen.
Wie sieht das Eurer Meinung nach aus? Daaaankeeee!