Zugegeben, ich bin ein DAU was das Grundbuchrecht angeht, daher verstehe ich folgendes nicht und bitte um Erläuterung:
Im Grundbuch eines Schuldners ist eine "Wertgesicherte Reallast (Geldrente) für Mark Mustermann und Martina Mustermann als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB; gem. Bewilligung des Notars Norbert Nase eingetragen". (Text ist noch mit Geburtsdaten und Eintragungsdatum versehen, aber nicht mehr)
Bei einer Geldrente hatte ich zunächst vermutet, dass auch ein Betrag im Grundbuch stehen müsste, tut es aber nicht.
Auch ist kein Hinweis auf Löschungsmöglichkeiten (Nachweis des Todes --> Löschung) o.ä. eingetragen. Da beide Personen schon deutlichen hohen Alters sein dürften und unsere Mandantschaft überlegt, eine Zwangsversteigerung einzuleiten, stellt sich mir die Frage, ob man als Gläubiger bei Nachweis des Todes eine Löschung beantragen kann bzw. falls beide noch leben (es sei ihnen gegönnt), was das für die Versteigerung bedeutet.
Bin dankbar für jede Erläuterung die Licht in mein Dunkel bringt.