Ablauf der Abtretungserklärung - was ist mit dem letzten Monat?

  • Ich lese ja immer mit und finde das ganz spannend, ob Ihr bzw. eine/r es schafft, Queen zu überzeugen ;).

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ich lese ja immer mit und finde das ganz spannend, ob Ihr bzw. eine/r es schafft, Queen zu überzeugen ;).

    Was meinst Du?

    :aufgeb:

    Für mich ist es jetzt genug, meine Munition ist ausgegangen und durch ständiges Wiederholen der Argumente werden die auch nicht wichtiger und gewichtiger.

    Von mir hat jedenfalls kein TH in einem solchen Fall Geld bekommen. Die, die sich beschwert haben, haben es entweder eingesehen, aufgegeben oder sich das Geld von dem Schuldner selbst geholt. Aber ich hatte solchen Fällen vorgebeugt und eine Mehrausfertigung des Schreibens an den TH auch dem Schuldner geschickt. :strecker Wenn der dann trotzdem gezahlt hat, war es seine Sache. Mir ist aber auch ein Fall in Erinnerung, in dem sich die Schuldnerin mit meiner Argumentation an das IG gewendet hat und das hat meine Auffassung bestätigt.

  • Ich lese ja immer mit und finde das ganz spannend, ob Ihr bzw. eine/r es schafft, Queen zu überzeugen ;).

    Was meinst Du?

    :aufgeb:

    Für mich ist es jetzt genug, meine Munition ist ausgegangen und durch ständiges Wiederholen der Argumente werden die auch nicht wichtiger und gewichtiger.

    Von mir hat jedenfalls kein TH in einem solchen Fall Geld bekommen. Die, die sich beschwert haben, haben es entweder eingesehen, aufgegeben oder sich das Geld von dem Schuldner selbst geholt. Aber ich hatte solchen Fällen vorgebeugt und eine Mehrausfertigung des Schreibens an den TH auch dem Schuldner geschickt. :strecker Wenn der dann trotzdem gezahlt hat, war es seine Sache. Mir ist aber auch ein Fall in Erinnerung, in dem sich die Schuldnerin mit meiner Argumentation an das IG gewendet hat und das hat meine Auffassung bestätigt.


    Tja, gerade am Anfang konnte ich der Ansicht von Queen noch etwas abgewinnen und habe darüber auch schon oft nachgedacht. Ich meine aber, wenn, dann müsste man das konsequent machen ( also inklusive anteiliges Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Einsicht in den Arbeitsvertrag, wie abgerechnet wird und und und). So halb finde ich dann nicht richtig. Und der Aufwand für das konsequente Vorgehen steht in keinem Verhältnis zum Aufwand. Es stellt sich mir schon die Frage, wie man an das anteilige Weihnachtsgeld kommen will, wenn die Abtretung im Juni ausläuft und das Weihnachtsgeld im Dezember fließt. Und genau das ist eigentlich auch mein Argument für die andere Ansicht: wenn beispielsweise die Abtretung am 15. ausläuft und der Lohn erst am 30. gezahlt wird, auf Grund welcher Rechtsgrundlage soll da der Arbeitgeber zahlen? Der Lohn ist doch garnicht mehr abgetreten. Und was ist eigentlich mit Nachzahlungen? Man hat doch schon gesehen, wie schwer sich der BGH mit dem Erbfall kurz vor Ablauf der Abtretung getan hat. Im Übrigen gibt es ja auch Meinungen, dass zum Stichtag des Ablaufs der Abtretung über die Restschuldbefreiung zu entscheiden ist ( so z.B. dieser Lissner in irgendeinem Aufsatz) Und dann? Also ich bleibe (auch) dabei, dass mit Ablauf der Abtretung Schluss ist.
    Aber ich glaube auch nicht, dass ich jetzt Quenn bekehrt habe ;)...

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  • Über Nachzahlungen habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Weil der pfändbare Betrag dann für die nachzuzahlenden Monate jeweils neu zu berechnen ist, würde ich den Teil für die Monate, die noch unter die Abtretungsfrist fallen, an den TH nachzahlen. Das allerdings ist ein Problem, weil ich die Pfändungen & Co. zentral bearbeite und das gar nicht mitbekomme, wenn es eine Nachzahlung gibt, weil ich den "Fall" bereits abgegrenzt habe.

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