Zu dem Thema habe ich schon alle möglichen Meinungen gehört, daher würde mich mal interessieren, wie Eure Insolvenzgerichte das sehen:
Die Abtretungserklärung läuft am 14.12. ab. Gehaltszahlung erfolgt am 29.12. Was ist mit den pfändbaren EK-Anteilen? Muss man den letzten Monat aufteilen oder ist alles, was nach Abluaf der Abtretung eingeht, dem Schulder zu belassen?
Grüße