Bei einer Überprüfung nach § 120 IV ZPO teilt mir die PKH-Partei mit, dass sie derzeit kein Einkommen erhält, sondern von einer Erbschaft lebt. Die Erbschaft hatte sie am 22.09.2011 erhalten. Vorher hat sie Hartz-IV-Leistungen bezogen, die ihr dann wegen der Erbschaft gestrichen wurden. Mit der Erbschaft soll sie wohl bis April 2012 auskommen müssen und erhält danach wieder Sozialleistungen.
Derzeit sind von der Erbschaft noch ca. 7.000 € vorhanden.
Nun meine Frage: Hat sie die noch vorhandenen Erbschaft einzusetzen oder komme ich da mit Rücksicht auf den Bescheid des Jobcenters und der Tatsache, dass sie die nächsten Monate davon ihren Lebensunterhalt bestreiten soll nicht ran, d. h. ist das Jobcenter in diesem Fall sozusagen vorrangig?