Hallo Leute,
habe hier nichts dazu gefunden. Wir haben hier einen Anwalt, der meint, er könne sich alles erlauben. In allen BerH-Anträgen erfolgt keine Sachverhaltsschilderung, sondern lediglich Bezugnahme auf beigefügte Schriftsätze. Sprachlich ist es unglaublich, was das für schlechte Schreiben sind. Ein konkreter BerH-Gegenstand lässt sich nicht entnehmen.
Erstellt man eine ZVfg, kommt als Antwort das Schreiben des Gerichts mit der Aufschrift "Auf ein Neues" zurück und einem neuen Schreiben als Anlage. Nachdem ich jetzt zwei Mal um Aufklärung gebeten habe und er in jeder Akte das Gleiche macht, überlege ich, ob ich seinen Antrag zurückweise. Hat jemand Rechtsprechung dazu, dass die Bezugnahme auf solche Schreiben nicht ausreicht?