Hallo, wenn ich einen Beschluss zur Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung
im Umfang ergänze, muss ich diesen Ergänzungsbeschluss dann eigentlich auch
förmlich zustellen?
Danke
Hallo, wenn ich einen Beschluss zur Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung
im Umfang ergänze, muss ich diesen Ergänzungsbeschluss dann eigentlich auch
förmlich zustellen?
Danke
Worin besteht die "Ergänzung"?
ein vertrag wurde genehm. zur zahlung einer abfindungssumme;
in diesem stand eine sondervereinbarung (das vertrag nur genehmigt wird unter einem vorbehalt).
Mein Genehm.-Beschluss hatte die sondervereinb. nicht zum inhalt..
Verstehe ich nicht.
Wenn die Sondervereinbarung Inhalt des Vertrags war, dann umfasst die Genehmigung des Vertrags auch diese Vereinbarung.
Hhm, der Inhalt meiner Genehm. lautet hierauf:
"Die Abfindungserklärung zur Zahlung eines einmaligen Betrages von ... aufgrund ... wird fam.-genehm."
Eine Verbindung des Beschlusses mit dem Vertragsentwurf erfolgte nicht.
Du hattest also vorgenehmigt (Vertragsentwurf)?
Endgültiger Vertrag mit Entwurf identisch?
Entwurf und Vertrag enthalten auch die besagte Sondervereinbarung?
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