Liebe Forianer!
In unserem Büro herrscht Uneinigkeit:
Wir sollen Klage erheben wegen einer Forderung in Höhe von 12.000 € aus einer Streitigkeit zwischen Verpächter und Pächter.
Pachtgegenstand war eine Grundstücksfläche, die als Reitplatz genutzt wurde. Der Verpächter hat das Pachtverhältnis gekündigt und zahlt nun nicht die vertraglich vereinbarte Entschädigung für die Wertverbesserung, die vom Pächter an dem Pachtgegenstand vorgenommen wurde.
§ 29a ZPO spricht von Streitigkeiten aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume.
Wo reichen wir nun die Klage ein? Amts- oder Landgericht?
Vielen Dank für eure Meinung dazu.