Hallo,
in einem IN-Verfahren, welches bereits gemäß § 207 InsO eingestellt worden ist, beantragt die Krankenkasse die Berichtigung der Tabelle. Hintergrund ist, dass die angemeldeten Forderungen der KK durch den IV bestritten worden sind. Daraufhin hat die KK einen Feststellungsbescheid gegen den IV erlassen, der auch bestandskräftig ist. Bezüglich eines Teilbetrages handelt es sich um eine Forderung aus vbuH. Hiergegen hatte der Schuldner Widerspruch erhoben. Bzgl. der vbuH reicht mir dieser Feststellungsbescheid zur Beseitigung des Widerspruchs des Schuldners nicht aus (genauso wie bei einem Vollstreckungsbescheid). Was ist aber mit der Forderung an sich. Muss ich jetzt die Tabelle dahingehend berichtigen, dass die Forderung als festgestellt gilt, obwohl der IV die Forderung bestritten hatte? Soll ich den IV vorher noch einmal dazu anhören?