Amtsärztliche Untersuchung

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe jetzt das 1. Juristische Staatsexamen hinter mir (Abi Note ist 2,1), möchte aber kein Referendariat sondern lieber ein Studium zur Rechtspflegerin beginnen, ich bin 25 Jahre alt.
    Vor 7 Jahren war ich wegen großer familiärer Probleme in einer schweren Krise, versuchte mir das Leben zu nehmen und war dann 4 Wochen in der Psychiatrie, wurde dort wegen meiner Depressionen behandelt, im Anschluss habe ich noch eine 1. Jährige ambulante Gesprächsttherapie gemacht um das Vorgefallene aufzuarbeiten.

    Nach meiner Entlassung hatte ich nie wieder psychische Probleme und bin auch sonst gesund.
    Antidepressiva nehme ich schon seit 4 Jahren keine mehr.

    Meint Ihr, dass ich damit beim Amtsarzt eine Chance habe?

    Gruß

  • Abgesehen davon, dass amtsärztliche Untersuchungen hier schon diverse Male besprochen wurden, würde ich an Deiner Stelle mein Innerstes nicht so sehr hier im Forum offenlegen. Es lesen nicht nur bereits fertige Rpfl. auf der Suche nach Problemlösungen hier mit, sondern auch Personaler ...
    Also überdenke und ggfs. überarbeite Deinen Beitrag doch nochmal ;)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ich glaube nicht, dass Du da Probleme bekommst. Würde mir aber dringend den Rat von Sonea zu Herzen nehmen, denn so viele Bewerber mit dem genannten Studium und der genannten Abinote wird es jetzt wohl nicht geben, da sind dann denke ich schon Rückschlüsse auf Dich als konkrete Person möglich.

  • Alles rein spekulativ, aber meines Wissens haben Amtsärzte keinerlei Einsicht in psychiatrische Akten, da es ein anderes Fachgebiet ist und im Rahmen des Datenschutzes nicht von 'normalen' Ärzten eingesehen werden darf. Gleicht im Allgemeinen den Einstellungstests der Bundeswehr, diese dürfen ebenfalls aufgrund des Datenschutzes nicht eingesehen und als Referenz herangezogen werden.
    Einsichtnahme in solche Akten ist sehr begrenzt, da die Informationen meist heikel sind und man den Patienten vor Inanspruchnahme eines Psychologen/Psychiaters die Sicherheit geben will, dass alle vertraulichen Daten nicht gegen ihn verwendet werden können. Wäre dann ja kontraproduktiv, wenn der Amtsarzt von solchen Inhalten gleich Wind bekäme und evtl. voreingenommen wäre.

    Daher gehe ich davon aus, dass der Amtsarzt nicht mal von deiner Vorgeschichte erfahren wird und du ganz entspannt der Prüfung entgegen sehen kannst.

    Ich kann mich den Vorpostern allerdings nur anschließen; sowas postet man eigentlich nicht mit so konkreten Daten in ein Fachforum, wenn man sich irgendwo bewerben will...

  • Also ich glaube mich daran zu erinnern, dass ich damals, als ich beim Amtsarzt diesen Bogen ausgefüllt habe, auch meine Genehmigung zur Einsicht in meine Krankenakte erteilen musste.
    Der Amtsarzt konnte also jederzeit bei meinem Hausarzt nach meiner Akte fragen und da ist unter Umständen etwas vermerkt, wenn man an einen Psychiater verwiesen wurde.
    Aber ich glaube nicht, dass die sich jede Krankenakte vorlegen lassen....wahrscheinlich nur, wenn sie einen begründeten Verdacht haben.

    Aber wie gesagt....100%ig weiß ich das nicht mehr.

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