Ich musste in einem Familienverfahren (Vermögensverzeichnis bei Sterbefall) einen Zwangsgeldbeschluss erlassen.
Nun geht es an die Vollstreckung.
Die Suchfunktion habe ich bereits benutzt. Ich bin in diesem Zusammenhang auf ein buntes "Meinungsgewirr" gestoßen.
Die einen sagen, ldgl. Ordnungsgeld könne zum Soll gestellt werden. Zwangsgeld müsse durch das AG selbst voll-
streckt werden. Die anderen sagen sowohl Zwangsgeld als auch Ordnungsgeld könne zum Soll gestellt werden.
Wieder andere sagen, weder Zwangsgeld noch Ordnungsgeld könne zum Soll gestellt werden.
Hier nun meine Frage:
Wie handhabt ihr das Ganze? Welcher Meinung schließt ihr euch aus welchen Gründen an?