Hi!
Fall:
Gestern eA nach Gewaltschutzgesetz aufgenommen. Inhalt: nicht mehr als 50 m nähern, keine Kontaktaufnahme; bei Zuwiderhandlung 250.000 € Ordnungsgeld bzw. 6 Monate Ordnungshaft.
Heute ruft die A-Stellerin an, dass sich der A-Gegner nicht dran hält (wurde bereits gestern zugestellt durch GV).
Sie will jetzt, dass gegen ihn vollstreckt wird. Wie läuft das ab?
Muss sie herkommen und einen Antrag stellen auf Festsetzung des Ordnungsgelds oder geht das auch telefonisch oder schriftlich? Gibts da Formulare für den Antrag? Und was kommt in den Antrag alles rein? Wieviel Ordnungsgeld soll ich reinschreiben und wovon hängt die Höhe ab?
Danke schonmal.