Vollstreckung nach eA Gewaltschutz - brauche dringend Hilfe

  • Hi!

    Fall:

    Gestern eA nach Gewaltschutzgesetz aufgenommen. Inhalt: nicht mehr als 50 m nähern, keine Kontaktaufnahme; bei Zuwiderhandlung 250.000 € Ordnungsgeld bzw. 6 Monate Ordnungshaft.
    Heute ruft die A-Stellerin an, dass sich der A-Gegner nicht dran hält (wurde bereits gestern zugestellt durch GV).
    Sie will jetzt, dass gegen ihn vollstreckt wird. Wie läuft das ab?
    Muss sie herkommen und einen Antrag stellen auf Festsetzung des Ordnungsgelds oder geht das auch telefonisch oder schriftlich? Gibts da Formulare für den Antrag? Und was kommt in den Antrag alles rein? Wieviel Ordnungsgeld soll ich reinschreiben und wovon hängt die Höhe ab?
    Danke schonmal.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Gibt es bei RASYS - "Ordnungsgeld/-haftantrag"

    Höhe des Ordnungsgeldes wird in das Ermessen des Gerichts gestellt.

    Habe da jetzt alles angeklickt was man auswählen konnte, daher bisschen verwirrend:

    In dem Verfahren [...]

    und beantragt:

    1. Gegen den Schuldner wird ein angemessenes Ordnungsgeld angeordnet. Für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, wird Ordnungshaft angeordnet. Die Höhe des Ordnungsgeldes bzw. die Dauer der Ordnungshaft stelle ich ausdrücklich in das Ermessen des Gerichts. sofortige Ordnungshaft verhängt, hilfsweise Ordnungsgeld angeordnet. Die Dauer der Ordnungshaft bzw. die Höhe des zu verhängenden Ordnungsgeldes stelle ich in das Ermessen des Gerichts.
    2. Der Schuldner trägt die Kosten des Verfahrens gem. § 788 ZPO.

    Gründe:

    Durch des hiesigen Amtsgerichts in gleicher Sache vom wurde dem Schuldner u.a. aufgegeben . Die Entscheidung wurde dem Schuldner am zugestellt. Hiergegen hat der Schuldner verstoßen. .

    Die vorstehenden Angaben versichere ich an Eides statt, nachdem ich über die Bedeutung und über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich oder fahrlässig falsch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung belehrt worden bin.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!