Ausschlagung Nasciturus

  • Bin verwirrt ...
    Wollte grade Erbrecht Fiskus feststellen und da überrascht mit eine weitere Ausschlagungserklärung, hab doch eigentlich alles geprüft?!
    Ist aber "nur" eine wiederholte Ausschlagung zweier Eltern, nachdem ihr Kind nun auf die Welt gekommen ist. Davon hab ich noch nie was gehört und dürfte überflüssig sein ?!:confused:

    Aber Kosten zur Entgegennahme dürften trotzdem entstanden sein :teufel:

  • Wenn bereits für den Nasciturus wirksam ausgeschlagen worden war (was nach hM möglich ist, vgl. Palandt/Weidlich § 1946 Rn. 1 m.w.N.), ist eine erneute Ausschlagung nach der Geburt des Kindes ohne rechtlichen Gehalt.

    Ich gehe davon aus, dass familiengerichtliche Genehmigungserfordernisse keine Rolle spielen bzw. erfüllt sind.

  • Ich weise in einem solchen Fall auch darauf hin, dass die hM das als ausreichend sieht, die Sache aber höchstrichterlich nicht entschieden ist und wenn absolute Sicherheit gewünscht wird, nach der Geburt nochmals ausgeschlagen werden sollte. Es gab tatsächlich einige Eltern, die das dann auch tun.

  • Wenn bereits für den Nasciturus wirksam ausgeschlagen worden war (was nach hM möglich ist, vgl. Palandt/Weidlich § 1946 Rn. 1 m.w.N.), ist eine erneute Ausschlagung nach der Geburt des Kindes ohne rechtlichen Gehalt.....


    Ist das heute auch noch so?
    Habe eine Ausschlagungserklärung vorliegen, wo dies anders gehandhabt wurde.

    Habe ich etwas verschlafen?

  • Das Landgericht Berlin hat vor langer Zeit Mal entschieden, dass eine Ausschlagung erst nach der Geburt des Kindes möglich ist.
    LG Berlin vom 15.05.1990; 83 T 121/90
    Einige Kollegen aus Berlin halten sich immer noch daran.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Nachdem was ich dazu für meine Diplomarbeit recherchiert habe, dürfte der Beschluss vom LG Berlin aber mittlerweile absolute Mindermeinung sein. :)

    Einmal editiert, zuletzt von jdnk (14. Juli 2022 um 07:40)

  • Liebe jdnk,
    es war ein Beschluss, kein Urteil.
    Im Übrigen ist es bei allem Respekt vor § 9 RPflG ein Ärgernis, dass diese schon seit Jahren unsägliche Entscheidung immer wieder als Begründung dafür herangezogen wird, dass für den Nasciturus nicht ausgeschlagen werden kann.

  • Die Frage ist immer: wer schlägt aus?
    Mutter allein? Mutter und Vater? Vater, für den Fall dass …?

    Beide

    Für welchen Fall der Vater nicht?
    Sollte er später nicht die elterliche Sorge haben, wäre das ja unschädlich.

    Ob nun Kuckuckskind oder Kuckucksnasciturus ist dem Nachlassgericht doch einerlei.

  • Alleinige elterliche Sorge Mutter. Gemeinsame elterliche Mutter und Vater (Eheschließung? Sorgeerklärung? Entzug elterliche Sorge? Übertragung elterliche Sorge?)

  • Alleinige elterliche Sorge Mutter. Gemeinsame elterliche Mutter und Vater (Eheschließung? Sorgeerklärung? Entzug elterliche Sorge? Übertragung elterliche Sorge?)

    Es schlägt aus, wer zum Zeitpunkt der Erbausschlagung das Sorgerecht hat. Hat die Mutter es allein und es wird später eine Sorgerechtserklärung abgegeben, so hat es auf die Erbausschlagung keine Auswirkung. Der Kindesvater schlägt dann nicht aus, wenn er zum Zeitpunkt der Erbausschlagung kein Sorgerecht inne hat.
    Ist bereits vor der Geburt zum Zeitpunkt der Erbausschlagung eine Sorgerechtserklärung abgegeben worden, dann (und nur dann) schlagen beide Elternteile aus.
    Dies betrifft natürlich nur unverheiratete Eltern. Bei Eheleuten stellt sich die Frage nicht.
    § 1643 Abs. 2 BGB findet entsprechend Anwendung bezüglich der familiengerichtlichen Genehmigung.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!